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A U S Z E I C H N U N G S O R D N U N G
DES  LANDESANGLERVERBANDES MECKLEBBURG-VORPOMMERN e.V.  

§ 1

Diese Auszeichnungsordnung ist bindend für:
n   
alle Kreisanglervereine und -verbände, die Mitglied im LAV MV e.V. sind;
n    alle Gebietsangler- und Regionalanglerverbände, die Mitglieder im LAV MV e.V sind;
n   
alle Angelvereine, die dem Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. angehören.

§ 2

Auszeichnungsmöglichkeiten im Sinne dieser Ordnung sind:
n   
Ehrenurkunde;
n   
Vergabe von Ehrennadeln des LAV MV e.V. in der Wertung Bronze, Silber, Gold;
n   
Vergabe einer  Ehrenschleife;
n   
Anerkennung als Ehrenmitglied;  

§ 3

Zum Antrag berechtigt sind:
n   
das Präsidium des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.;
n   
Kreisanglerverbände und -vereine, des LAV M/V e.V.;
n   
Gebietsangler- und Regionalanglerbände des LAV M/V e.V.;
n   
Angelvereine des LAV M/V e.V.;
Alle Auszeichnungsanträge sind auf entsprechenden Antragsformularen des LAV MV e.V. einzureichen.  

§ 4

Die Prüfung und Bestätigung der Auszeichnungsanträge obliegen für
n   
die goldene Ehrennadel;
n   
die Ehrenschleife, sowie
n   
die Anerkennung als Ehrenmitglied dem Präsidium des LAV MV e.V.
n   
für die silberne und bronzene Ehrennadel
den Kreisanglerverbänden- und Kreisanglervereinen, Gebietsangler- und Regionalanglerverbänden;
alle Anträge der kreisfreien Vereine gehen direkt an den LAV und werden dem Präsidium zur Bestätigung vorgelegt;
Über abschlägig entschiedene Anträge ist der Antragsteller zu informieren. Das Recht der Beschwerde ist ihm einzuräumen.   

§ 5

  Voraussetzungen für die Auszeichnungen außer der Anerkennung als Ehrenmitglied
n   
grundsätzlich eine langjährige Mitgliedschaft im LAV MV e.V., wobei die Mitgliedschaft im ehemaligen DAV der DDR anzuerkennen ist, wenn ein nahtloser Übergang zum LAV MV e.V.erfolgte.;
n   
eine aktive Mitarbeit während der Mitgliedschaft in ehrenamtlicher Tätigkeit oder bei der Hege und Pflege des Gewässers und der Fischbestände oder sonstiger Leistungen, die zur Hebung des Ansehens des LAV MV e.V.und seiner Mitglieder dienlich sind;
n   
besondere Leistungen im Natur- und Umweltschutz;
n   
bei Auszeichnungen ab Ehrennadel in Silber soll grundsätzlich eine Auszeichnung mit der vorangestellten Ehrennadel erfolgt sein. Dabei sind die ehemaligen Ehrennadeln des DAV gleichberechtigt zu werten.  

§ 6

Als Regel für langjährige aktive Mitgliedschaft gelten:
n   
Ehrenschleife                                über     35 Jahre
n   
Ehrennadel in „Gold“                                 35 Jahre
n   
Ehrennadel in „Silber“                               25 Jahre
n   
Ehrennadel in „Bronze“                             20 Jahre
n   
Abweichungen sind in begründeten Ausnahmen zulässig und  bedürfen auch bei positiver Entscheidungen auf Kreis-, Gebiets- und Regionalebene die Zustimmung des Präsidiums.  

§ 7

Die Vergabe der Ehrennadeln ist mit der Ausgabe einer entsprechenden Urkunde verbunden.  

§ 8 

Ehrenurkunden werden an Kreisanglerverbände, Kreisanglervereine, an Gebiets- und Regionalanglerverbände sowie an Angelvereine des LAV M/V e.V. vergeben.  

§ 9

Die Anerkennung als Ehrenmitglied des LAV MV e.V. ist für Förderer und Einzelpersonen zulässig, wenn sie besondere Verdienste beim Organisationsaufbau, der Hege und Pflege der Gewässer oder der Förderung des LAV MV e.V. haben.  

§ 10

Auf Antrag kann ein durch das Präsidiums zu benennendes Ehrengericht die Ernennung zum Ehrenmitglied widerrufen, wenn sich der Betroffene nach seiner Ernennung als unwürdig erwiesen hat. (Strafbare Handlungen zum Schaden des LAV M/V e.V., bzw. Handlungen gem. § 9 Abs. 1 der Satzung).  

§ 11

Alle Auszeichnungsanträge sind von den im § 3 genannten Gremien mit einer Ausschließungsfrist von 2 Monaten vor Auszeichnungstermin in der Geschäftsstelle des LAV einzureichen.  

§ 12

Die Auszeichnungen als Ehrenmitglied oder mit der Ehrenschleife werden grundsätzlich auf der Landesdelegiertenkonferenz des LAV M/V e.V. vorgenommen. Die Auszeichnungen mit den Ehrennadeln in Gold, Silber und Bronze sowie der Ehrenurkunde können anlässlich von Veranstaltungen der dem LAV M/V e.V. untergeordneten Gremien erfolgen. Ausnahmen bilden z.B. Jubiläen der zu Ehrenden.   

§ 13

Die Auszeichnungsordnung wurde durch das Präsidium  des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.  am  28. Februar 1997 beschlossen. Sie tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.  

Präsidium des LAV M/V e.V.