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Gesetzliche Grundlagen zum Angeln in MV

In Mecklenburg - Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die Pflicht, den gültigen Fischereischein beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen.

Mit der Ausstellung des Fischereischeines wird dem Angler die Sachkunde zum waidgerechten Umgang mit dem Fisch bestätigt. Er hat die im Tierschutzgesetz geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten eines Tieres nachgewiesen.

Fischereischeinpflicht besteht mit dem vollendeten 10-ten Lebensjahr. Für Touristen gibt es einen begrenzt gültigen Tourismusfischereischein.

Was benötige ich über den Fischereischein hinaus?

Der Fischereischein ist der Sachkundenachweis für den Angler. Um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich eine Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers benötigt.

Diese Seiten dienen der Information zu geltenden Gesetze und Verordnungen zur Ausübung des Angelfischens in Mecklenburg- Vorpommern.

Klicken Sie die entsprechenden Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes oder die verbandlichen Regelungen des Landesanglerverbandes an oder informieren Sie sich im "Handbuch für Angelvereine des LAV M-V e.V.".

 

Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes

Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.April 2005 
Landesfischereigesetz - FischG M-V

Verordnung über die Erteilung der Fischereischeine und die Erhebung der Fischereiabgabe
Fischereischeinverordnung - FSchVO M-V
vom 11. August 2005

Änderungen zur Binnenfischereiverordnung und Küstenfischerei- ordnung vom 22. Oktober 2009 (BiFVO, KüFVO)

Küstenfischereiordnung - KüFO (28.11.06

Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern - BiFVO M-V (15.08.05)

Wassergesetz des Landes M-V
LWaG v
om 30. November 1992

 

Verbandliche Regelungen

Satzung des Landesanglerverbandes
(pdf-Datei)

Gewässerordnung

Auszeichnungsordnung

Jugendordnung