Aktuelle Mitteilungen des Landesanglerverbandes
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen aktuellste Informationen und Mitteilungen zu Themen der Angelfischerei geben, sowie in komprimierter Form aktuelle Hinweise, Hintergrundberichte oder Pressemitteilungen veröffentlichen.

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Neues Fischereigesetz heute in Kraft getreten

Görslow, den 21.05.2013

 

Das neue Landesfischereigesetz von Mecklenburg-Vorpommern ist mit dem Erscheinen im Gesetz- und Verordnungsblatt mit dem heutigen Tag in Kraft getreten.

 

Wie bereits mitgeteilt, wurde auf der Landtagssitzung am 24.04.2013 das neue Fischereigesetz M-V beschlossen. Die wichtigste Veränderung und dies vom LAV M-V e.V. lang ersehnt, ist die Einführung der Fischereischeinpflicht ab dem 14. Lebensjahr. Das heißt, mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes dürfen Kinder bis zum 14. Lebensjahr ohne Fischereischein angeln, brauchen aber natürlich eine auf ihren Namen ausgestellte Angelberechtigung. Kinder dürfen mit der Zustimmung ihrer Eltern jederzeit Mitglied in einem Angelverein werden. Dies hat nichts mit dem gesetzlich festgeschriebenen Alter für die Fischereischeinpflicht zu tun. Durch die Mitgliedschaft in einem Angelverein ist eine fachliche Anleitung der Kinder zum Angeln gegeben. Die Kinder erwerben Sachkenntnisse zum waidgerechten Umgang mit dem Fisch, zum Verständnis für die Natur und zum Umgang mit anglerischem Gerät in Vorbereitung auf das erfolgreiche Bestehen der Fischereischeinprüfung. So ist eine sinnvolle Freizeitgestaltung gegeben.

Das neue Fischereigesetz zum Download

Axel Pipping Geschäftsführer des LAV M-V e.V.