Land passt seine Schutz-Maßnahmen an das Infektionsschutzgesetz des Bundes an
Schwesig: Es bleibt im Grundsatz bei den bereits beschlossenen Regeln in MV
© Staatskanzlei
Nach der Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat am 22.04.2021 das neue Bundesinfektionsschutzgesetz passieren lassen. Im Anschluss an die daraufhin einberufenen Sonder-Kabinettssitzung sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig:
Die Lage in MV ist weiter kritisch, auch wenn die Inzidenz zuletzt leicht gesunken ist. Das Corona-Virus hat sich im ganzen Land ausgebreitet und unser Gesundheitssystem ist stark belastet. Unser Ziel ist es, in einem ersten Schritt deutlich unter 100 und in einem zweiten deutlich unter 50 Neuinfektionen zu kommen. Dies sei der Grund für die in der vergangenen Woche beschlossenen starken Corona-Schutzmaßnahmen.
Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz stünden unter anderem künftig mehr Kinderkrankentage zur Verfügung, führte Schwesig weiter aus. Dafür habe sich MV stets eingesetzt. Erziehenden stünden künftig 30 Tage pro Elternteil bzw. 60 Tage für die Alleinerziehenden zur Verfügung. Diese Tage könnten aktuell für die Betreuung der Kinder zu Hause während der Corona-Pandemie in Anspruch genommen werden. Das Kind müsse dazu nicht krank sein.
Dies sei ein inhaltlicher Punkt, weswegen MV das Bundesinfektionsschutzgesetz im Bundesrat nicht blockiert habe, so Schwesig. Allerdings falle dieses Gesetz ansonsten weitgehend hinter die bereits von MV beschlossenen Corona-Schutzmaßnahmen zurück. Es bleibe damit im Grundsatz bei den Regeln für das ganze Land, die in Mecklenburg-Vorpommern bereits am 16. April beschlossen wurden.
Schwesig: Wir gehen weiter den MV-Weg. Das Ziel ist klar: Wir müssen versuchen, so schnell wie möglich von den hohen Corona-Zahlen herunterzukommen.
Die Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern
1. Es bleibt bei den vom MV-Gipfel am 16.4. beschlossenen starken landesweiten Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern.
- Kontaktbeschränkungen (Maximal ein Haushalt plus eine Person, dazugehörige Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt)
- Schließung der Kitas und Schulen bis auf eine Notbetreuung für Klasse 1-6 und in der Kita
- Schließung des Einzelhandels bis auf Grundversorgung
- Schließung körpernaher Dienstleistungen bis auf Friseure
2. Hinzu kommen künftig zusätzliche Regeln des Bundes nach dem Infektionsschutzgesetz
- Ausgangsbeschränkungen in allen Kreisen und kreisfreien Städten über bei einer Inzidenz über 100 (gelten von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr, zwischen 22.00 Uhr und 0.00 Uhr sind Spaziergänge oder Joggen allein weiter möglich)
- In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 müssen die Baumärkte geschlossen werden. Dabei ist in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 100 bis 150 das Einkaufen mit Termin und Test im Baumarkt weiter möglich.
- Verschärfte Quadratmeterbegrenzung im Einzelhandel in Kreisen und kreisfreien Städten über 100 (1 Kundin/Kunde pro 20 qm bis 800 qm, 1 Kundin/1 Kunde pro 40 qm über 800 qm)
- Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen in Kreisen und kreisfreien Städten über 100 nur nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Test besucht werden (ausgenommen Kinder bis 6 Jahre).
Dabei gilt der Mechanismus: 3 Tage über 100 – Einführung der zusätzlichen Schutzmaßnahmen, 5 Tage unter 100 – Lockerung der zusätzlichen Schutzmaßnahmen am jeweils übernächsten Tag
Außerdem ist das neue Bundesinfektionsschutzgesetz mit folgenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen verbunden
- FFP 2-Maskenpflicht im ÖPNV und beim Friseur (wird landesweit eingeführt)
- Zusätzliche Kinderkrankentage (von 20 auf 30, bzw. von 30 auf 60 für Alleinerziehende)
- Verschärfte Home-Office-Pflicht und Testangebotspflicht in Unternehmen
- Testpflicht in Schulen
An zwei Stellen planen wir – entsprechend der Bundesregeln – Erleichterungen für MV
- Beisetzungen sind künftig mit bis zu 30 Personen möglich (bisher 20)
- Kinder- und Jugendsport ist im Freien und kontaktfrei mit bis zu 5 Personen bis 14 Jahre plus eine Anleitungsperson (diese mit Test) möglich
Überblick über die in MV seit dem 24.04.2021 geltenden Corona-Regelungen (PDF, 0,01 MB) Tabellarischer Überblick, sortiert nach den einzelnen Maßnahmen. Details ergeben sich aus den Corona-Verordnungen des Landes sowie dem Bundesinfektionsschutzgesetz. In einzelnen Landkreisen/kreisfreien Städten können weitergehende Regelungen gelten.
Quelle und LINK: https://www.regierung-mv.de/corona/Corona-Massnahmen/
Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard – Aktuelle Zahlen – Auswertungen basierend auf den aus den Gesundheitsämtern gemäß IfSG übermittelten Meldedaten – LINK: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4