Die gute Nachricht: Wir dürfen in diesen Tagen und über Ostern bislang ungehindert Angeln gehen. Auch Bootfahren ist möglich – Sportboothäfen sind, anders als im vergangenen Jahr, nicht gesperrt.

Die Einschränkung durch Corona-Schutzauflagen gilt hier wie überall im privaten Bereich selbstverständlich weiter. Das heißt: immer die aktuellen Hygiene- und Kontaktvorschriften beachten!

Thema Nachtangeln: das ist erlaubt, allerdings nur dort, wo keine besonderen Einschränkungen wirken, die durch hohe Inzidenzen nötig werden. Also dort, wo Ausgangsbeschränkungen aufgrund der offiziellen Risikobewertung anhand des Inzidenzwertes bestehen, gelten diese natürlich auch für das Nachtangeln.

Kurz: Gilt wie zurzeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim (21 bis 6 Uhr – Stand 30.03.–Anm. der Redaktion)eine Ausgangsbeschränkung, bedeutet das natürlich auch ein Angelverbot in der eingegrenzten Zeit!

NOCH FRAGEN?

Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Corona-Virus und den Maßnahmen gegen seine Ausbreitung in MV – der FAQ-KatalogLINK: https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/

Und wenn die vorgefertigten Fragen Antworten offen lassen hilft das Bürgertelefon weiter:

0385 588 – 11311 – Mo – Fr 8-17 Uhr/ Sa, So 10-14 Uhr

LAV, Claudia Thürmer