© Staatskanzlei

Die Lan­des­re­gie­rung hat am 26. und 27. März 2021 ge­mein­sam mit Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern aus Kom­mu­nen, Wirt­schaft, Gewerk­schaft und Sozial­verbänden über die aktuelle Corona-Lage beraten.

Auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern steigen die Zahlen leider wieder deutlich an. Wir können deshalb im Moment keine weiteren Öffnungs­schritte gehen, warb Minister­präsidentin Manuela Schwesig um Verständnis.

Wir wollen die Bereiche, die in den letzten Wochen geöffnet worden sind – Kitas, Schulen, Einzel­handel, die Kosmetik – nach Möglich­keit offenhalten. Das setzt voraus, dass wir mehr testen, und zusätzliche Schutz­maßnahmen ergreifen, sagte die Minister­präsidentin weiter.

So werden in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Zahl von 100 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird und dies auf ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen zurückzuführen ist, künftig nächtliche Ausgangssperren verhängt. In diesem Fall dürfen die Bürgerinnen und Bürger das eigene Haus/die eigene Wohnung/das eigene Grundstück in der Zeit von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens nur mit triftigem Grund verlassen. Als triftiger Grund gilt beispielsweise der Weg zur Arbeits­stätte oder von der Arbeits­stätte nach Hause, der Weg zum Arzt oder die Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger. Nicht möglich sind private Treffen. Auf diese Weise sollen Kontakte reduziert und das Infektions­geschehen eingedämmt werden.

Weiter ausgebaut werden sollen die Test­kapazitäten im Land. Wir wollen jedem Bürger und jeder Bürgerin anbieten, sich einmal pro Woche kostenlos testen zu lassen, sagte Schwesig. In den letzten beiden Wochen seien die Test­möglich­keiten bereits deutlich ausgebaut worden. Eine Übersicht über die Test­möglich­keiten finden Sie hier.

Ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest aus der Apotheke oder dem Testzentrum oder ein aktueller Selbsttest ist künftig Voraus­setzung für die Inanspruch­nahme bestimmter Dienstleistungen.

  • So muss ab dem 31. März beim Friseur­besuch oder der Inanspruch­nahme anderer körpernaher Dienst­leistungen ein aktueller Test vorgelegt werden.
  • Ab dem 6. April muss ein solcher Test beim Besuch bestimmter Bereiche des Einzelhandels (Einkaufen nach Termin), beim Fahr­unterricht sowie beim Besuch von derzeit zugelassenen Veranstaltungen, wie Berufs­bildungs­messen, vorgelegt werden.
  • In Rostock, wo die Infektions­zahlen noch niedriger sind, tritt diese Regelung erst zum 10. April in Kraft.
  • Im Kreis Ludwigslust-Parchim, der Hochrisikogebiet ist, gelten die Regeln bereits seit dem 29. März.

Weiterhin wurde beschlossen, dass bei gemein­samen Autofahrten von Personen aus unter­schiedlichen Haushalten für Beifahrer und Mitfahrer die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht. Lediglich der Fahrer bzw. die Fahrerin ist hiervon aus Sicherheits­gründen ausgenommen.