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Die Landesregierung hat am 26. und 27. März 2021 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaft und Sozialverbänden über die aktuelle Corona-Lage beraten.
Auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern steigen die Zahlen leider wieder deutlich an. Wir können deshalb im Moment keine weiteren Öffnungsschritte gehen, warb Ministerpräsidentin Manuela Schwesig um Verständnis.
Wir wollen die Bereiche, die in den letzten Wochen geöffnet worden sind – Kitas, Schulen, Einzelhandel, die Kosmetik – nach Möglichkeit offenhalten. Das setzt voraus, dass wir mehr testen, und zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen, sagte die Ministerpräsidentin weiter.
So werden in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Zahl von 100 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird und dies auf ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen zurückzuführen ist, künftig nächtliche Ausgangssperren verhängt. In diesem Fall dürfen die Bürgerinnen und Bürger das eigene Haus/die eigene Wohnung/das eigene Grundstück in der Zeit von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens nur mit triftigem Grund verlassen. Als triftiger Grund gilt beispielsweise der Weg zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nach Hause, der Weg zum Arzt oder die Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger. Nicht möglich sind private Treffen. Auf diese Weise sollen Kontakte reduziert und das Infektionsgeschehen eingedämmt werden.
Weiter ausgebaut werden sollen die Testkapazitäten im Land. Wir wollen jedem Bürger und jeder Bürgerin anbieten, sich einmal pro Woche kostenlos testen zu lassen, sagte Schwesig. In den letzten beiden Wochen seien die Testmöglichkeiten bereits deutlich ausgebaut worden. Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten finden Sie hier.
Ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest aus der Apotheke oder dem Testzentrum oder ein aktueller Selbsttest ist künftig Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen.
- So muss ab dem 31. März beim Friseurbesuch oder der Inanspruchnahme anderer körpernaher Dienstleistungen ein aktueller Test vorgelegt werden.
- Ab dem 6. April muss ein solcher Test beim Besuch bestimmter Bereiche des Einzelhandels (Einkaufen nach Termin), beim Fahrunterricht sowie beim Besuch von derzeit zugelassenen Veranstaltungen, wie Berufsbildungsmessen, vorgelegt werden.
- In Rostock, wo die Infektionszahlen noch niedriger sind, tritt diese Regelung erst zum 10. April in Kraft.
- Im Kreis Ludwigslust-Parchim, der Hochrisikogebiet ist, gelten die Regeln bereits seit dem 29. März.
Weiterhin wurde beschlossen, dass bei gemeinsamen Autofahrten von Personen aus unterschiedlichen Haushalten für Beifahrer und Mitfahrer die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht. Lediglich der Fahrer bzw. die Fahrerin ist hiervon aus Sicherheitsgründen ausgenommen.