Die anhaltend niedrigen Corona-Infektionszahlen erlauben in Mecklenburg-Vorpommern nach Ansicht der Landesregierung raschere Schritte hin zu mehr Normalität im Alltagsleben. So sind von Donnerstag an im Land wieder größere Familienfeiern möglich. Zu Geburtstagen oder Hochzeiten etwa könnten in Gaststätten bis zu 30 Menschen zusammenkommen, teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Schwerin mit.

Zunächst sollte das erst vom 11. Juni an wieder möglich sein. Aufgrund der geringen Infektionszahlen habe dieser Termin nun aber vorgezogen werden können. «Gute Nachrichten für unser privates, familiäres Leben», sagte Schwesig. Allerdings hatte es auch Kritik daran gegeben, dass zu Trauungen 30 Menschen zugelassen waren, nicht aber zu den anschließenden Feiern. Zu den 30 erlaubten Gästen dürfen zusätzlich noch Genesene und doppelt Geimpfte hinzugerechnet werden. Für Feiern in privaten Räumen gelte die vorgezogene Änderung allerdings noch nicht, betonte Schwesig.

Doch kündigte die Regierungschefin für kommende Woche weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen an, falls die niedrige Inzidenz fortbestehe. In Mecklenburg-Vorpommern war im Laufe des Monats Mai die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz von 120 auf 14,5 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche gesunken. Das war zuletzt der niedrigste Wert aller Bundesländer.

Nach tagelangen Kontroversen mit der Tourismusbranche änderte die Regierung auch die Corona-Testpflicht für Urlauber. Wer im Nordosten in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus Urlaub machen will, muss zwar bei Anreise einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, diesen aber nicht mehr alle drei Tage wiederholen, wie es zunächst geplant war. Das teilte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) nach der Kabinettssitzung mit, zu der erstmals seit Monaten wieder alle Minister persönlich in Schwerin zusammengekommen waren.

Für Hotelgäste, die ihr Frühstück dort einnehmen oder das Restaurant besuchen, bleibe allerdings die bisherige Regelung bestehen. Diese Gäste müssten sich regelmäßigen Wiederholungstests unterziehen. Die Neuregelung soll vor dem 4. Juni in Kraft treten. Von da an ist Mecklenburg-Vorpommern wieder für Urlaubsgäste aus ganz Deutschland geöffnet. Für Einheimische war das Reiseverbot schon Ende Mai aufgehoben worden. Damit endete eine siebenmonatige Zwangsschließung für Hotels, Pensionen, Ferienhäuser und Campingplätze.

Schwesig verwies auf die bereits zum 1. Juni im Land wirksam gewordenen Lockerungen. Nach den Maßgaben der Corona-Landesverordnung dürfen sich nun zehn Menschen aus maximal fünf Haushalten treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre, zweifach Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden. Auf Schulhöfen gilt keine Maskenpflicht mehr, an Hochschulen finden wieder erste Präsenzveranstaltungen statt.

Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen und Bibliotheken dürfen wieder öffnen, wie auch die Fitnessstudios und Tanzschulen im ganzen Land. Für Besucher sind aber Corona-Tests erforderlich. Zum Sport dürfen sich wieder mehr Menschen treffen. Theater und Orchester können wieder vor begrenztem Publikum spielen, Jugendclubs ihre Räume für Besucher öffnen. Die Sperrstunde für die Gastronomie entfällt.

Schwesig zeigte sich zuversichtlich, dass die Öffnungsstrategie des Landes dauerhaft trägt. Mit Hilfe des Lockdowns seien die Infektionszahlen massiv reduziert worden. «Und zudem öffnen wir nicht sofort alles, sondern gehen Schritt für Schritt voran», erklärte sie. Die Maskenpflicht gelte weiter und auch mit Tests und vor allem mit Impfen solle das Infektionsgeschehen in Grenzen gehalten werden. «Unser Plans ist, am 20. Juni 50 Prozent Erstimpfungen zu haben und 30 Prozent Zweitimpfungen», so Schwesig weiter.

Auch der Rostocker Infektiologen Professor Emil Reisinger hob die Bedeutung der Hygienemaßnahmen und der Impfungen hervor: «Wir können in Mecklenburg-Vorpommern einem schönen Sommer entgegenblicken, wenn wir weiterhin schön fleißig impfen, wenn wir Abstand halten und in manchen Bereiche die Masken tragen», sagte der wissenschaftliche Berater der Landesregierung.

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