Der Besuch von Baumärkten ist in Mecklenburg-Vorpommern von der Corona-Testpflicht ausgenommen. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat die Landesregierung auf ihrer jüngsten Sondersitzung unmittelbar vor den Oster-Feiertagen die Corona-Landesverordnung dazu geändert. Demnach sind Baumärkte fortan Verkaufseinrichtungen wie Lebensmittel-Supermärkten, Drogerien, Getränkemärkten, Apotheken, Blumenläden oder Gartenbaucentern gleichgestellt. Damit entfällt auch der Zwang, sich vor dem Einkaufen anzumelden.

Zuvor schon hatte die oppositionelle Linke unter Hinweis auf entsprechende Regelungen in Nachbarbundesländern gleiche Zugangsbestimmungen für Garten- und Baumärkte im Nordosten gefordert. Nach Angaben der Linksfraktion im Landtag war es in Schleswig-Holstein und Brandenburg schon länger gängige Praxis, dass Garten- und Baumärkte gleichermaßen unter Einhaltung der Schutz- und Abstandsregeln besucht werden konnten. Beim ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 waren viele Freizeithandwerker aus dem Nordosten in andere Bundesländer ausgewichen, weil dort die Baumärkte anders als in Mecklenburg-Vorpommern offen geblieben waren.

Quelle und LINK: https://www.landtag-mv.de/dpa-ticker?tx_w3dpa_dpa%5Baction%5D=detail&tx_w3dpa_dpa%5Bcontroller%5D=Dpa&tx_w3dpa_dpa%5Buid%5D=26399&cHash=88a5ce15992bfb33287374ca23963ee1

© dpa-infocom, dpa:210406-99-100417/2

Negativer Corona-Test fürs Shoppen im Nordosten nötig

Schwerin (dpa/mv) – Von diesem Dienstag an wird die Corona-Testpflicht in großen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns ausgeweitet. Wer dann etwa shoppen gehen will, braucht einen negativen Corona-Test. In der Hansestadt Rostock tritt diese Regelung laut Landesregierung erst zum kommenden Samstag in Kraft, weil die Corona-Infektionszahlen dort geringer sind. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Kosmetikstudios, für die sonst im Land seit vergangenem Mittwoch ein negativer Corona-Test notwendig ist.

Kunden müssen laut Gesundheitsministerium maximal 24 Stunden vor dem Termin einen Corona-Test gemacht haben – entweder in der Apotheke, in einem Schnelltestzentrum oder mit einem gekauften Selbsttest vor Ort. Entscheidend sei dann, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolge, der die Dienstleistung ausführe. Schnelltests sind den Angaben zufolge in landesweit rund 200 Testeinrichtungen möglich. Ein negativer Corona-Test ist fürs Einkaufen in Lebensmittelgeschäften oder Drogerien weiterhin landesweit nicht notwendig.

In der vergangenen Woche hatte etwa der Landesapothekenverband von zu wenigen Schnelltests berichtet. Demnach könne der Bedarf noch nicht abgedeckt werden. Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) sagte daraufhin, dass die Engpässe zeitnah beendet sein sollen.

Die Landesinnungsmeisterin des Friseurhandwerks und der Kosmetiker in Mecklenburg-Vorpommern, Ines Tietböhl, erzählte von einigen Terminabsagen wegen der eingeführten Testpflicht. Gerade für Kunden im ländlichen Raum sei es schwierig, an Tests zu kommen, und zudem seien viele nicht mehr mobil. Neben dem Aufwand sei dies bei einigen auch eine Kostenfrage, wenn fünf bis sieben Euro für einen Selbsttest oben drauf kämen für einen Friseurbesuch.

© dpa-infocom, dpa:210405-99-89456/2