NDR online: Ab 1. Juni weitere Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern

Stand: 28.05.2021 07:26 Uhr

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert. Familien- und Schulabschlussfeiern sollen wieder möglich sein – mit mehr Gästen, als bisher. Die Maskenpflicht auf Schulhöfen entfällt.

Die Landesregierung hat gemeinsam mit Kommunalvertretern weitere schrittweise Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen gemäß dem Stufenplan bis in den August hinein vereinbart, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstagabend erklärte. So wird wieder Jugend- und Kinderarbeit ermöglicht. Die Zeugnisübergabe und Schulabschlussveranstaltungen werden erlaubt – außen für bis bis 250 Personen, innen für bis zu bis 100 Personen. Es besteht eine Testpflicht sowie eine Sitzpflicht.

Marinas und Bootscharter-Anbieter dürfen sich bereits ab Freitag wieder um Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern kümmern. Ebenfalls für Gäste aus dem Land öffnen Jagd- und Angelschulen, Wassersportschulen, Reit- und Fahrschulen und ähnliche Einrichtungen.

Folgende Änderungen treten zum 1. Juni in Kraft:

  • Mehr Kontakte im Privatbereich: Fünf Haushalte mit bis zu zehn Personen dürfen sich wieder treffen. Komplett-Geimpfte, Genesene und Kinder zählen nicht mit. Bislang dürfen sich zwei Haushalte im Nordosten treffen.
  • Die Maskenpflicht auf dem Schulhof wird aufgehoben. Am 18. Juni ist der letzte Schultag vor den Sommerferien. Im Unterricht muss weiterhin eine Maske getragen werden.
  • An Hochschulen sind wieder ausgewählte Präsenzveranstaltungen möglich wie etwa Präsenzveranstaltungen in der Medizin, Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume erfordern, prüfungsvorbereitende Veranstaltungen, Seminare, ausgewählte Lehrveranstaltungen für das 1. und 2. Semester sowie Veranstaltungen/Kurse am Studienkolleg. Die Hochschulbibliotheken und -archive werden geöffnet. Für die Nutzung der Lesesäle ist ein Test erforderlich.
  • Berufsmessen werden mit Einzelgenehmigung erlaubt. Es besteht Testpflicht und eine Personenbegrenzung von einer Person pro zehn Quadratmetern. Es dürfen 100 Besuchende zeitgleich teilnehmen.
  • Außerschulische Lernorte werden geöffnet.
  • In der Gastronomie entfällt die Öffnungszeitbegrenzung bis 0 Uhr.
  • Weiterbildungseinrichtungen in privater Trägerschaft können öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen mit bis zu 15 Personen innen und 25 Personen außen. Erwachsene brauchen einen Test.
  • Zeugnisübergabe- und Schulabschlussveranstaltungen sind wieder möglich – außen mit maximal 250 Personen – mit Testpflicht, Sitzplatzpflicht und Abstand (z.B. Schachbrett); In Innenräumen sind max 100 Personen erlaubt – mit Testpflicht, Sitzplatzpflicht und Abstand, die Veranstaltungen müssen angemeldet werden.
  • Kleinere Veranstaltungen sind in allen Bereichen wieder möglich, mit maximal 50 Personen innen und maximal 100 Personen außen – jeweils mit Sitzplatzpflicht und Abstand, mit Testpflicht, die Veranstaltungen müssen angemeldet werden.
  • Veranstaltungen größerer Art sind mit mit Einzelfallgenehmigung möglich, außen mit maximal 250 Personen, mit Testpflicht, Sitzplatzpflicht und Abstand, innen sind maximal 100 Personen erlaubt, mit Testpflicht, Sitzplatzpflicht und Abstand.
  • Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts sind mit maximal 200 Personen unter freiem Himmel, max. 100 Personen dürfen es in Innenräumen sein, mit Maske und Abstand.
  • Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften kann am Platz im Außenbereich auf die Maske verzichtet werden.
  • Für Trauungen gilt: es dürfen wie bei Beisetzungen bis zu 30 Menschen zusammen kommen.
  • Für Theater, Opern, Konzerthäuser, Livespielstätten, kulturelle Veranstaltungen gilt: Tests sind nötig, ebenso gilt die Sitzplatzpflicht und die Teilnehmer-Begrenzung; Tanzveranstaltungen sind nicht möglich.
  • Für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen und ähnliche Angebote gilt: eine Person auf 10 qm, mit Testpflicht
  • Bibliotheken/Archiven sind für den Publikumsverkehr geöffnet – bei 1,5m Abstand zwischen Sitzplätzen und Tischen und mit Testpflicht bei der Nutzung der Lesesäle
  • Musik-/Jugendkunstschulen öffnen auch für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test
  • Soziokulturelle Zentren, Literaturhäuser und weitere Kulturzentren können für Gruppenangebote aller Altersgruppen öffnen – bis zu 15 Personen innen und 25 Personen außen sind erlaubt – Erwachsene mit Test
  • Auch Tanzgruppen dürfen wieder proben, in allen Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test
  • Auch die Jugendarbeit ist wieder möglich bei max. 15 Teilnehmern im Innenbereich; im Jugendsport dürfen es 25 sein. Im Freien gilt: feste Gruppen, Testpflicht für Betreuungspersonen
  • Für Sport im Freien gilt: In den Vereinen darf wieder trainiert werden, das gilt für alle Sportarten und alle Altersgruppen, in Gruppen mit bis zu 25 Personen
  • Für Sport im Innenbereich gilt: In den Vereinen darf wieder trainiert werden, das betrifft alle Sportarten, alle Altersgruppen. Gruppen bis 15 Personen können pro Halle beziehungsweise in abtrennbaren Hallenteilen gemeinsam trainieren – Erwachsene mit Test.
  • Freibäder und Schwimmbäder im Freien öffnen – für Schulsport und Schwimmkurse, das gilt bereits ab 31. Mai, Vereinssport und der allgemeinen Betrieb sind wieder möglich, mit behördlich genehmigtem Schutz- beziehungsweise Hygienekonzept.
  • Hallenbäder werden nur für den Schulsport und die Schwimmkurse geöffnet, das gilt bereits ab 31. Mai, dann auch für den Vereinssport – mit behördlich genehmigten Schutz-/Hygienekonzepten, für Erwachsene mit Test
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, wie zum beispiel Yoga-Studios oder Tanzschulen öffnen – mit Test und Termin, es gilt eine Personenbegrenzung auf eine Person je 10qm, Abstand 2m.

Folgende Änderungen treten zum 11. Juni in Kraft:

  • Feiern in der Gastronomie sind mit bis zu 30 Personen erlaubt. Eine Testpflicht besteht für den Innenbereich. Komplett Geimpfte, Genesene und Kinder zählen nicht mit.

Folgende Änderungen treten zum 14. Juni in Kraft:

  • In touristischen Einrichtungen können mit Test Pools, Spaßbäder, Saunen und Ähnliches besucht werden.

Folgende Änderungen treten zum 21. Juni in Kraft:

  • Bei Familienfeiern in der Gastronomie sind bis zu 60 Personen erlaubt, eine Testpflicht besteht für den Innenbereich. Privat sind bis zu 30 Personen erlaubt.
  • Bei Kulturveranstaltungen sind außen bis zu 600 Personen, innen bis zu 200 Personen erlaubt.
  • Ferienfreizeiten werden erlaubt.
  • Kinos dürfen öffnen.

Folgende Änderungen treten zum 5. Juli in Kraft:

  • Feiern mit bis zu 100 Personen in der Gastronomie sind erlaubt. Eine Testpflicht besteht für den Innenbereich. Privat sind bis zu 50 Personen erlaubt.
  • Spezialmärkte wie Flohmärkte dürfen wieder veranstaltet werden.

Folgende Änderungen treten zum 13. Juli in Kraft:

  • Kulturveranstaltungen mit bis zu 800 Personen im Außenbereich und 500 im Innenbereich sind möglich, aber genehmigungspflichtig.

Folgende Änderungen treten zum 2. August in Kraft:

Messen und vergleichbare Veranstaltungen werden zugelassen. Es gibt eine Personenbegrenzung: Eine Person pro zehn Quadratmetern ist gestattet.

Folgende Änderungen treten zum 3. August in Kraft:

Kulturveranstaltungen draußen mit bis zu 1.000 Personen sind möglich, darüber nur mit Ausnahmegenehmigung.

Neue Corona-Landesverordnung soll ab Freitag gelten

Die Beratungen dauerten bis in den späten Donnerstagabend. Nach Angaben von Ministerpräsidentin Schwesig soll die neue Landesverordnung, die insgesamt 88 Seiten enthalte, vom Freitag, dem 28. Mai, an gelten. In dem Papier seien noch weitere Details festgeschrieben, die die Landesregierung noch bekanntgegeben will. Zeitnah wolle die Landesregierung darüber informieren, so Schwesig.

Quelle und LINK: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Ab-1-Juni-Weitere-Lockerungen-in-Mecklenburg-Vorpommern,coronavirus5324.html