Mit den verschärften Maßnahmen des Lockdowns wird auch in MV das öffentliche Leben weiter zurückgefahren. Dies betrifft auch das Angeln. So ist unter anderem das Ausleihen von Booten derzeit untersagt. Über die neuen Regelungen sprach OZ mit Thomas Richter, Abteilungsleiter Fischerei und Fischwirtschaft im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock. Seit 11. Januar gelten die verschärften Lockdown-Regeln in MV.

Dürfen die etwa 100 000  Freizeitangler hierzulande weiter ihrem Hobby nachgehen?

Thomas Richter: Das Angeln ist mit gültigen Fischereidokumenten an den natürlichen Gewässern, wie Seen, Flüssen und an den  Küstengewässern, weiter zulässig. Voraussetzung ist, dass die Corona-SchutzRegeln der  Landesregierung für private Zusammenkünfte eingehalten werden. Zu beachten sind dazu immer die  aktuellen Entscheidungen zu den verschärften Kontaktbeschränkungen. Ein Hausstand darf derzeit nur  eine weitere Person treffen. Kinder bis zwölf Jahre werden hier nicht mitgerechnet. Das Angeln an den  etwa 20 gewerblich betriebenen Angelteichen sowie Ausfahrten mit Angelkuttern erfreuen sich großer  Beliebtheit.

Können diese Möglichkeiten aktuell genutzt werden?

Sogenannte tourismusaffine Dienstleistungen sind gemäß Paragraf 2, Absatz 15 der Corona-Landesverordnung untersagt. Die  Folge: Gewerblich betriebene Angelteiche müssen schließen. Angelkutter-Fahrten sowie der Verleih  on touristisch genutzten Wasserfahrzeugen sind untersagt. Ich besitze ein kleines Angelboot.

Dürfen  ein Sohn und ein Freund der Familie mich beim Angeln auf der Ostsee begleiten?

Das ist gestattet, denn die entsprechenden Abstandsregeln eingehalten werden können. Zumeist werden bei kleinen  Booten deshalb nur maximal zwei Personen unterwegs sein dürfen.

Wie steht es um den Fischverkauf aus Teichwirtschaften?

Der Verkauf von Fischen aus Teichwirtschaften – hier auch: Angelteichanlagen leibt weiter zulässig. Laut Landesverordnung wird dies als Direktvermarktung von Lebensmitteln  bewertet.

Wie erfolgt in der Zeit des Lockdowns die Ausgabe der Angelerlaubnis für die Küstengewässer?

Fakt ist, dass die Angelläden nur einen Abholservice anbieten dürfen und auch die  Behörden im Homeoffice nur begrenzt arbeitsfähig sind. Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer  es  Landes MV kann auch über den Online-Shop der oberen Fischereibehörde geordert werden. Konkret  ist dies über https://erlaubnis.angeln-mv.de/ möglich. Das Bezahlen funktioniert über Kreditkarte,  GiroPay und PayPal. Die Angelerlaubnis wird als pdf-Dokument an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

Können die Bürger auch an Tankstellen ihre Angelerlaubnis erwerben?

Es gibt auch  während des angekündigten harten Lockdowns im Nordosten von MV einige Tankstellen, die als  Ausgabestelle fungieren. Dies sind: die Q1-Tankstelle in Rostock, Fischerweg 1; die AVIA-Tankstelle in  Rostock, An der Stadtautobahn 38; die SB Tank, Stralsund, Greifswalder Chaussee 62d; die Total- Tankstelle, Sassnitz, Gewerbepark 3; die Lbft-Tankstelle, Schwerin, Pampower Str. 5; die Shell Station, Lübz, An der Brücke 3; die Shell Station, Wismar, Redentin Metkenberg 2.

Wo kann ich die  Fischereiabgabemarke 2021 für den Fischerei­schein während des Lockdowns ­kaufen?

Die Fischereiabgabemarken für den Fischereischein werden durch die örtlichen Ordnungsbehörden  ausgegeben. Da die Behörden einen eingeschränkten Besucherverkehr haben, sollte man sich  telefonisch an die Ordnungsbehörde wenden und sich einen Termin für den Erwerb der Marke geben  lassen. Teilweise können auch die Angelserviceläden und Tankstellen in die Ausgabe von Fischereiabgabemarken einbezogen sein – dies sollte direkt vor Ort erfragt werden.

Darf ich einen  Freund aus Berlin zum Angeln in MV einladen?

Nach den geltenden Corona-Regeln ist die Einreise nach  MV zu touristischen Zwecken für Bürger anderer Bundesländer nicht erlaubt.

Sonderregelung für Angelvereine

Petrijünger in MV, die in ihren Vereinen noch keine Beiträge für das laufende Jahr bezahlt haben,  dürfen vorerst trotzdem weiter fischen. Wie der Landesanglerverband (LAV) mitteilte, bleiben die  Beitragsmarken und Angelerlaubnisse aus dem Jahr 2020 bis zum 28. Februar 2021 gültig. Hintergrund  dieser Regelung ist, dass der Lockdown die diesjährige Beitragskassierung sehr erschwert, denn das Vereinsleben ruht weitestgehend. Der LAV ist der Dachverband der rund 600 regionalen Anglervereine, in denen rund 45 000 Anglerinnen und Angler organisiert sind. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) kennt die Sonderregelung und hat die Fischereiaufsicht, die Polizei und die Wasserschutzpolizei informiert. Aufgepasst: Für die Fischereiabgabemarke 2021 gilt  besagte Ausnahme nicht. Sie muss, wenn man angeln will, beispielsweise bei Tankstellen in der Region erworben werden.  

Corona-Verordnung schränkt Angeln ein – Sinnfreie Verbote

Die aktuellen Werte verheißen: Auch in MV nehmen die Corona-Infektionen sprunghaft zu. Als
Mittel der Wahl gilt die drastische Kontakteinschränkung. Das erscheint nachvollziehbar und wird von vielen, wenn auch mitunter zähneknirschend, akzeptiert. Umso wichtiger ist die Kommunikation.  ier ist Politik gefordert. Sie muss Edikte erklären können. Abwägen. Die Betreffenden informieren nd  ich mit ihnen austauschen. Warum ist jetzt beispielsweise das Angeln an gewerblich betriebenen  ngelteichen untersagt? Weshalb dürfen Petrijünger kein Boot mehr ausleihen, um auf Ostsee oder  innensee ihrem Hobby nachzugehen? Mit dem Privatkahn aber ist das Freizeitangeln erlaubt. Diese  erbote sind sinnfrei. Nicht nur beim MV-Anglerverband schüttelt man die Köpfe. Ist doch  eispielsweise an einem natürlichen Gewässer die Zahl der Angler nicht vorgeschrieben.  bstandsregeln, Hygienekonzepte, kein Treffen von mehr als zwei Haushalten – in freier Natur kein Problem. Raus an die frische Luft, aktiv sein, das Immunsystem stärken – das Angel-Eldorado MV mit 2000 Seen bietet beste Möglichkeiten. Die MV-Regierung sollte den Korrekturmodus nutzen.

OZ, Volker Penne