Stand: 04.03.2021 08:28 Uhr

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen schon am Montag öffnen. Doch dann wird es kompliziert: Was ab wann wieder möglich ist und wann erneut Schließungen drohen – die Corona-Beschlüsse im Überblick. 

Der Lockdown wird zunächst bis zum 28. März verlängert, doch der Beschluss des Bund-Länder-Treffens enthält auch erste Lockerungschritte. Bund und Länder weisen darauf hin, dass neue Faktoren das Pandemiegeschehen verändert hätten. Das heißt: Die Zahl der Neuinfektionen steigt zwar, doch dafür gibt es auch wirksamere Mittel dagegen – mehr Impfstoff sowie Schnell- und Selbsttests.

Neu an den Beschlüssen ist die starke Koppelung der Öffnungsschritte an Inzidenzwerte sowie einen Notfallmechanismus. Öffnungsschritte können bei einer bestimmten Inzidenz wieder zurückgenommen werden – Notbremse genannt. So sehen die Beschlüsse im Detail aus:

So viele Menschen darf man treffen

Ab Montag sind Treffen mit bis zufünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Bisher durfte nur eine Person aus einem anderen Haushalt eingeladen werden.

In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann dies auf maximal zehn Personen und sogar drei Haushalte erweitert werden. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an drei Tagen hintereinander auf mehr als 100 steigt, gelten allerdings wieder die alten, strengen Regeln.

Das sind die fünf Öffnungsschritte

Öffnungsschritt 1

Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum Teil vollzogen worden. In mehreren Bundesländern wurden Grundschulen und Kitas zumindest mit Einschränkungen geöffnet, seit Wochenbeginn arbeiten bundesweit Friseurinnen und Friseure wieder.

Öffnungsschritt 2

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärktekönnen am Montag bundesweit öffnen. Voraussetzung ist, dass die Kundenzahl begrenzt bleibt. Konkret heißt dies: ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 qm. Einige Bundesländer waren hier bereits vorgeprescht. Auch die bisher noch geschlossenen sogenannten körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen dürfen öffnen. Voraussetzung: Wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, muss es einen tagesaktuellen Schnelltest und ein Testkonzept für das Personal geben.

Öffnungsschritt 3

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in einer Region oder einem Land sind weitere Lockerungen möglich: Der Einzelhandel kann dann mit einer Begrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmetern öffnen.

Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können dann öffnen, kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen (bis zehn Personen) im Freien erlaubt.

Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern darf der Einzelhandel mit festen Einkaufsterminen öffnen. Die sogenannten Terminshopping-Angebote (“Click and meet”) sehen vor, dass jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen darf.

Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen bei diesem Öffnungsschritt besucht werden – wenn die Gäste vorher einen Termin gebucht haben. Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen erlaubt.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100, treten die alten Regeln (bis 7. März) wieder in Kraft – die sogenannte Notbremse greift.

Öffnungsschritt 4

Hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert und bleibt unter 50, dann greift die nächste Lockerung: Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos dürfen dann öffnen. Der kontaktfreie Sport ist auch im Innenbereich erlaubt, der Kontaktsport im Außenbereich.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von stabil unter 100 kann das Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt weitere Öffnungen planen: Ins Theater oder Kino darf man dann nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Die Öffnung der Außengastronomie ist für Besucher mit Terminbuchung möglich, sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller Test erforderlich. Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung möglich, dass alle einen Schnelltest gemacht haben.

Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten die alten strengen Lockdown-Regeln.

Öffnungsschritt 5

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz zwei Wochen lang stabil unter 50, können die nächsten Öffnungen kommen. Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen zählen dazu.

Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das Bundesland 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt landesweit oder regional den Einzelhandel mit Begrenzungen öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist möglich.

Quelle und LINK: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/corona-beschluesse-103.html