Keine Ausgangssperre, keine Kontakte mehr zählen: Heute kehrt zumindest für ein paar Millionen Menschen bundesweit wieder ein bisschen Normalität ein. Was Geimpften und Genesenen alles wieder erlaubt ist – und was nicht. 

Welche Erleichterungen gibt es nun für Geimpfte und Genesene?

Für vollständig Geimpfte und Genesene gelten mit der neuen Verordnung der Bundesregierung ab Sonntag keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Sie müssen sich also nicht mehr an die lokalen Ausgangssperren halten. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld sind für sie aufgehoben. Außerdem sind sie negativ Getesteten gleichgestellt.

Dürfen sich Geimpfte und Genesene dann nur untereinander treffen?

Nein, sie werden zum Beispiel auch bei Treffen von einem Haushalt mit einer weiteren Person nicht mitgezählt. Es können sich also auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit mehreren Geimpften treffen.

Benötigen Geimpfte und Genesene noch Corona-Tests?

Nein, immer dort, wo ein negatives Testergebnis vorzuweisen ist, sind sie davon befreit. Das kann etwa ein Friseurbesuch sein oder ein Einkauf im Rahmen von Click & Meet.

Ab wann gilt man als genesen und als geimpft?

Als geimpft gilt, wer die nötigen (meist zwei) Impfungen erhalten hat und 14 Tage verstreichen lässt. Derzeit sind vollständig mit der zweiten Spritze knapp 7,4 Millionen Menschen geimpft. Zumindest eine erste Impfung haben dem Bundesgesundheitsministerium zufolge mittlerweile 26,2 Millionen.

Als Genesener gilt, wer vor mindestens 28 Tagen von Covid-19 genesen ist. Wenn die Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gilt man nicht mehr als genesen. Denn die vom Immunsystem gebildeten Antikörper verschwinden nach einer gewissen Zeit wieder. Dieser Gruppe wird dann eine Schutzimpfung empfohlen.

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Können Geimpfte denn gar nicht mehr an Covid-19 erkranken?

Doch, aber das Risiko ist sehr viel geringer. Laut Paul-Ehrlich-Institut sinkt die Wahrscheinlichkeit im Vergleich zu Ungeimpften deutlich. Bis zu 70 Prozent bei Johnson & Johnson, bis zu 80 Prozent bei AstraZeneca und bis zu 95 Prozent bei BioNTech/Pfizer und Moderna. Der Impfschutz besteht bei BioNTech/Pfizer ab Tag sieben, bei Moderna ab Tag 14 und bei AstraZeneca ab Tag 15 nach der zweiten Impfung, nach der Einzeldosis von Johnson & Johnson ab Tag 28. Wie lange der Schutz anhält, lässt sich bislang nicht sagen.

Und wie ist es mit der Übertragung des Erregers?

Die Ständige Impfkommission geht davon aus, dass vollständig Geimpfte den Erreger derzeit nur eingeschränkt weitergeben können, und dass sie wegen der stark reduzierten Virusausscheidung beim Infektionsgeschehen eine geringere Rolle spielen als Ungeimpfte. Geimpften wird aber empfohlen, sich weiter an Schutzmaßnahmen zu halten. Konkret: Maske und Abstand.

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Und gilt das auch für Genesene?

Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, ist in der Regel vor einer erneuten Erkrankung zunächst geschützt. Das Immunsystem bildet entsprechende Antikörper. Allerdings verschwinden diese nach einer gewissen Zeit wieder. Das Robert Koch-Institut schließt eine erneute Ansteckung und ein Übertragungsrisiko nicht aus. Anders als Nicht-Infizierte müssen Genesene, wenn ihre Infektion weniger als sechs Monate zurück liegt, derzeit allerdings nicht in Quarantäne, sollten sie Kontakt zu einem Infizierten gehabt haben. Sechs Monate nach der Genesung sollte laut STIKO eine einmalige Impfung erwogen werden.

Wie viele Antikörper ein Infizierter entwickelt, hängt aber in der Regel mit der Schwere der Erkrankung zusammen. Vereinzelt wird von Fällen berichtet, in denen Menschen ein zweites Mal erkrankten.

Wie wird nachgewiesen, ob jemand genesen oder geimpft ist?

Genesene benötigen einen Nachweis der vorherigen Infektion. Der PCR-Test soll mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegen.

Für Geimpfte gilt ein Impfnachweis auf Papier oder in digitaler Form. Künftig sollen sie sich mit dem digitalen Impfpass ausweisen können. Doch der soll spätestens Ende Juni kommen. Bis dahin gelten der gelbe Ausweis aus Papier oder das von den Impfzentren ausgefüllte Formular.

Kann dann auch auf Masken verzichtet werden?

Nein. Die Maskenvorschriften, aber auch die Abstandsregeln gelten weiterhin für alle.

Was gilt beim Sport oder für Restaurants?

Beim Sport sind die Einschränkungen für Geimpfte und Genesene nicht mehr gültig. Anders sieht es in Restaurants aus. Die sind geschlossen und bleiben es auch für Geimpfte und Genesene. Einen Anspruch darauf, dass für sie ein Restaurant öffnet, haben die Geimpften nicht. Allerdings kann es Erleichterungen in Modellregionen geben.

Sind Genesene und Geimpfte auch von der Quarantäne befreit?

Ja, sie sind von der Quarantäne-Pflicht befreit. Das gilt etwa für Menschen, die Kontakt zu Infizierten hatten oder aus dem Ausland einreisen – außer sie haben sich mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante angesteckt oder sie reisen aus einem Virusvarianten-Gebiet ein.

Mehrere Bundesländer planen bereits Lockerungen. Was ist denn erlaubt?

Mehrere Bundesländer wie etwa Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, das Saarland und Nordrhein-Westfalen haben vorab ihre Verordnungen angepasst. Zudem haben zahlreiche Länder bereits Lockerungen beschlossen oder angekündigt. Am weitesten geht Schleswig-Holstein, das am 17. Mai öffnet. Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen dort Gaststätten besuchen und in Beherbergungsbetrieben samt Campingplätzen übernachten. Dabei ist Tourismus bereits in Modellregionen möglich. Im Kreis Nordfriesland, in der Schleiregion und in Eckernförde haben Hotels und Campingplätze bereits geöffnet.

Was heißt das alles für Auslandsreisen?

Direkte Auswirkungen hat die Verordnung keine. Aber mehrere Staaten lockern derzeit die Quarantäneregeln. Die Regeln unterscheiden sich, meist sind noch Tests verpflichtend. Mallorca, aber auch die anderen Balearen-Inseln sowie die Küstenregionen Murcia und Valencia auf dem spanischen Festland wurden zuvor von der Risikoliste gestrichen.

Am Sonntag fallen weitere Urlaubsgebiete von der Corona-Risikoliste. So müssen Reisende, die aus Malta oder von der portugiesische Algarve nach Deutschland einreisen, nicht mehr in Quarantäne. Allerdings: Für die Algarve sind die Auswirkungen zunächst gering, weil dort für deutsche Touristen ein Einreiseverbot gilt. Für Malta benötigen Touristen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Auch das Nachbarland Polen wird am Sonntag vom Hochinzidenz- zum Risikogebiet heruntergestuft. Damit entfällt die Corona-Testpflicht vor Einreise auf dem Landweg. Es reicht dann wieder, wenn man sich bis zu 48 Stunden nach Einreise testen lässt.

Wie bewerten Juristen die neuen Freiheiten?

Aus Sicht vieler Juristen sind die Erleichterungen notwendig. Grundrechte seien immer individuelle Abwehrrechte gegenüber dem Staat, analysiert die ARD-Rechtsredaktion. Selbst wenn noch nicht alle Bürger und Bürgerinnen ein Impfangebot bekommen haben, könne rein rechtlich den Geimpften die volle Ausübung Ihrer Grundrechte nicht verwehrt werden. Auch ein Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags unterstreicht diese Argumentation.

Quellen: afp/dpa/Reuters

LINK: https://www.tagesschau.de/inland/verordnung-lockerung-genesene-101.html