Das Thünen-Institut für Ostseefischerei führt derzeit in Zusammenarbeit mit der Süddänischen Universität (SDU), Dänemarks Technischen Universität und dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) eine wissenschaftliche Umfrage in Dänemark und Deutschland zu den Auswirkungen der 2022 erlassenen Fangbeschränkung für das Lachsschleppangeln in der Ostsee durch.

Zielsetzung der Studie ist es zu verstehen, welche Regularien und welches Angelerlebnis Lachsschleppangler in der Ostsee bevorzugen und wie sie die aktuellen Regularien bewerten. Darüber hinaus will man mehr über die Meinung der Angler zur aktuellen Situation des Ostseelachsbestandes und den Bewirtschaftungsmaßnahmen herausfinden. Die im Rahmen der Studie gewonnen Erkenntnisse können als Grundlage genutzt werden, um politische Entscheidungsträger zu informieren und ein Freizeitfischereimanagement zu entwickeln, dass sowohl den guten ökologischen Zustand der Lachsbestände als auch die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitfischerei auf Lachs berücksichtigt. Mehr Informationen zur Studie: https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/ostseefischerei/arbeitsbereiche/forschung/deutsches-meeresangelprogramm/welches-lachsangelerlebnis-moechtest-du

Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) und der Boots-Angler-Club e.V. (BAC) wurden im Vorfeld der Studie eingebunden und sehen in der Studie eine Möglichkeit, die negativen Auswirkungen überzogener Fangbeschränkungen wissenschaftlich nachzuweisen.

Anglerinnen und Angler, welche in der Ostsee dem Lachsschleppangeln nachgehen oder früher nachgegangen sind, empfehlen wir an der Studie teilzunehmen. Die Teilnahme dauert ungefähr 30-45 Minuten.

Link zur Studie: https://ww3.unipark.de/uc/bronnmann_University_of_Southern/0462/

Hintergrund

Beim Lachs forderten der DAFV und der BAC, ebenfalls in Abstimmung mit Schweden und Dänemark und entgegen der Empfehlung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), die Angelfischerei auf die vermischten Bestände in der Ostsee 2022 nicht zu verbieten. Die Argumentation, die gesamte Ostseefischerei auf Lachs für den schlechten Zustand weniger Zuflüsse in Gesamthaftung zu nehmen, ist aus unserer Sicht weder zielführend noch verhältnismäßig. Ein vollständiges Verbot für das Angeln in der Ostsee auf Lachs konnte mit der Entnahme von einem Lachs pro Tag und Angler im Jahr 2022 zwar abgewendet werden, aber die Vorgabe, dass nur noch „Besatzfische“ mit abgeschnittener Fettflosse entnommen werden dürfen, halten der DAFV und der BAC nach wie vor für falsch und unverhältnismäßig.

Betrachtet man die Zahlen und Annahmen aus der ICES-Empfehlung, werden durch die neue Regelung in Deutschland eine einstellige Zahl von Lachsen geschützt, welche potenziell den bedrohten Beständen zugeordnet werden können. Darüber hinaus sehen wir keine erkennbaren Anstrengungen die eigentlichen Gründe (Prädation durch Kormorane, Auf- und Abstiegshindernisse, Lebensraumverlust) für den schlechten Zustand der Lachse in den betroffenen Flüssen vor Ort zu beseitigen. Die meisten dieser Flüsse befinden sich im Baltikum.

Die Verordnung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2022 (Verordnung (EU) 2021/1888) wurde am 27. Oktober 2022 veröffentlicht. Grundlage für die Verordnung waren Verhandlungen der EU-Fischereiminister in ihrer Sitzung am 11. und 12. Oktober 2021 in Luxemburg. Laut der Verordnung ist für die Freizeitfischerei in der Ostsee, entgegen den Forderungen der Angelfischerverbände, nur die Entnahme von einem Lachs pro Angler, pro Tag und Boot mit einer abgeschnittenen Fettflosse (fin-clipped) gestattet. Um Verwechslungen mit anderen Salmoniden vorzubeugen, müssen alle an Bord behaltenen Exemplare jeder Fischart ganz angelandet werden. Nördlich von 59°30’N bleibt die Freizeitfischerei auf Lachs innerhalb der vier Seemeilen-Grenze vom 1. Mai bis zum 31. August ohne Einschränkungen.

Diese Regelung ist bis heute unverändert in Kraft.

Foto und Text DAFV