Gesetzliche
Grundlagen
ZUM ANGELN IN M-V
Rechtliches
Was benötige ich zum Angeln in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die Pflicht, den gültigen Fischereischein beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen. Fischereischeinpflicht besteht ab vollendetem 14. Lebensjahr. Mit der Ausstellung des Fischereischeines wird dem Angler die Sachkunde zum waidgerechten Umgang mit dem Fischbestätigt. Er hat die im Tierschutzgesetz geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten eines Tieres nachgewiesen.
Für Touristen gibt es einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein).
Der Fischereischein ist der Sachkundenachweis für den Angler. Um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich eine Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers benötigt.
Die umfassende Naturschutzarbeit des landesweit größten Naturschutzverbandes, dem Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV MV), bezieht sich auf unterschiedlichste Themengebiete in unserem Land.
Der Erhalt des Angelns ist für uns immer das Ziel. Unser Motto lautet: Schutz durch Nutzen.
Der Mensch schützt, was er liebt. Deshalb wollen wir dauerhaft Nutzer der Natur bleiben. Ob in unserer Jugendarbeit oder bei Umweltaktivitäten, wir haben immer die Verbindung von Mensch und Natur zum Ziel.
Bei den unterschiedlichsten Einsatzbereichen unserer Umwelt-, Natur- und Artenschutzarbeit gelingt es uns, mit Hilfe von Regelungen wie „Freiwillige Vereinbarungen für Gewässer/ Gewässerbereiche“, „Sonderregelungen für Schutzgebiete“ oder anderweitige „Ausnahmegenehmigungen“ das Angeln zu erhalten.
Voraussetzung für das Angeln ist die Einhaltung dieser erarbeiteten Regelungen. Damit Sie wissen, was erlaubt oder eingeschränkt ist, finden Sie hier die wichtigsten REGELUNGEN und INFORMATIONEN.
Land
Landesregelungen
Gesetze
Verordnungen
» Mindestmaße und Schonzeiten der Fische in M-V
⇓ Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
⇓ Verordnung über die Ausübung der Fischerei im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
Allgemeinverfügungen MV
Fundstellen der aktuellen fischereirechtlichen Vorschriften des Landes M-V direkt bei LALLF/ Landesrecht
Verband
Verbandliche Regelungen
Satzung des LAV Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Auszeichnungsordnung des LAV MV
Gewässerordnung 2023 des LAV MV
Angelregeln Müritzfischer aktuell
Antrag auf Auszeichnung
Bundesweite Regelungen zum Fischereischein
Beitrags- und Entgeltordnung des LAV Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Natur-, Arten-, Umweltschutz
Allgemeinverfügungen
Schwerin
Ludwigslust-Parchim
Binnen
…zur Zeit nicht verfügbar
Nordwest-mecklenburg
Mecklenburgische Seenplatte
Binnen
…zur Zeit nicht verfügbar
Landkreis Rostock
Küste
…zur Zeit nicht verfügbar
Binnen
…zur Zeit nicht verfügbar
Rostock
Küste
…zur Zeit nicht verfügbar
Binnen
…zur Zeit nicht verfügbar
Vorpommern-Greifswald
Küste
⇓ Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung im Hafen Wolgast und ⇓ Skizze Hafen Wolgast
Binnen
⇓ Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung am unteren Ryck (Geänderte Zeiten – tritt bereits am 12.10. bis einschl. 10.03. des Folgejahres in Kraft) und ⇓ Skizze Unterer Ryck
⇓ Ausnahmegenehmigung zum Angeln im Naturschutzgebiet bei Trantow (Torfstiche) zum Ausdrucken
⇓ Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung an der unteren Uecker und ⇓ Skizze Unterer Uecker
Vorpommern-Rügen
Küste
⇓ Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung in der Lanckener Bek und ⇓ Skizze Lanckener Bek
⇓ Aktuelle Allgemeinverfügungen zum Heringsangeln im Hafen Stralsund vom 6. bis 31.03.2020
⇓ Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung im Hafen Stralsund (Geänderte Zeiten – tritt bereits ab 12.10. bis einschl. 10.03. des Folgejahres in Kraft) und ⇓ Skizze Hafen Stralsund
Binnen
⇓ Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung in der Neuendorfer Wiek
Verein
Vereinsrecht
Mustersatzung gemeinnütziger Verein (WORD)
Vordrucke Vereinsrecht
Nachbarländer