Gesetzliche
Grundlagen

ZUM ANGELN IN M-V

Rechtliches

Was benötige ich zum Angeln in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die Pflicht, den gültigen Fischereischein beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen. Fischereischeinpflicht besteht ab vollendetem 14. Lebensjahr. Mit der Ausstellung des Fischereischeines wird dem Angler die Sachkunde zum waidgerechten Umgang mit dem Fischbestätigt. Er hat die im Tierschutzgesetz geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten eines Tieres nachgewiesen.

Für Touristen gibt es einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein).

Der Fischereischein ist der Sachkundenachweis für den Angler. Um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich eine Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers benötigt.

Die umfassende Naturschutzarbeit des landesweit größten Naturschutzverbandes, dem Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV MV), bezieht sich auf unterschiedlichste Themengebiete in unserem Land.

Der Erhalt des Angelns ist für uns immer das Ziel. Unser Motto lautet: Schutz durch Nutzen.

Der Mensch schützt, was er liebt. Deshalb wollen wir dauerhaft Nutzer der Natur bleiben. Ob in unserer Jugendarbeit oder bei Umweltaktivitäten, wir haben immer die Verbindung von Mensch und Natur zum Ziel.

Bei den unterschiedlichsten Einsatzbereichen unserer Umwelt-, Natur- und Artenschutzarbeit gelingt es uns, mit Hilfe von Regelungen wie „Freiwillige Vereinbarungen für Gewässer/ Gewässerbereiche“, „Sonderregelungen für Schutzgebiete“ oder anderweitige „Ausnahmegenehmigungen“ das Angeln zu erhalten.

Voraussetzung für das Angeln ist die Einhaltung dieser erarbeiteten Regelungen. Damit Sie wissen, was erlaubt oder eingeschränkt ist, finden Sie hier die wichtigsten REGELUNGEN und INFORMATIONEN.

Land

Landesregelungen

A

Fundstellen der aktuellen fischereirechtlichen Vorschriften des Landes M-V direkt bei LALLF/ Landesrecht

Verband

Verbandliche Regelungen

Satzung des LAV Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Auszeichnungsordnung des LAV MV

Gewässerordnung 2023 des LAV MV

A

Angelregeln Müritzfischer aktuell

Antrag auf Auszeichnung

Bundesweite Regelungen zum Fischereischein

Beitrags- und Entgeltordnung des LAV Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Verein

Vereinsrecht

Mustersatzung gemeinnütziger Verein (WORD)

A

Vordrucke Vereinsrecht

Nachbarländer

Regelungen zu benachbarten Bundesländern

A

Verordnung für die Fischerei in Binnengewässern Niedersachsens

A

Fischereiordnung des Landes Brandenburg

A

Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holstein (Küstenfischereiverordnung - KüFO -) vom 11. November 2008

A

Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern Schleswig-Holstein (Binnenfischereiverordnung - BiFVO) vom 29. Juni 2016

A

Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG) Vom 10. Februar 1996