Fischereiaufsicht

in Mecklenburg-Vorpommern

Fischereiaufsicht

Ehrenamtliche Fischereiaufsicht

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit ca. 342 ehrenamtliche Fischereiaufseher (eaFA), die auf den Gewässern in unserem Land die gesetzlichen und privatrechtlichen Regelungen kontrollieren. Sie unterstehen fachlich dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) und werden auch nach der amtlichen Bestellung regelmäßig geschult. Bei diesen Weiterbildungen werden die Gruppenleiter der eaFA über aktuelle und besondere Themen des Fischereirechts informiert, Verstöße gegen die Rechtsnormen ausgewertet und Schwerpunkte für die Kontrolle erörtert.

Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV MV) hat in den zurückliegenden Jahren viele eaFA durch das LALLF ausbilden lassen. Momentan sind es 235.

Was macht die Ehrenamtliche Fischereiaufsicht?

Am häufigsten werden von unseren Fischereiaufsehern die Pacht- und Eigentumsgewässer des LAV MV, aber auch die Gewässer der Binnenfischereibetriebe, von Privatpersonen und die Küstengewässer kontrolliert. Hierbei werden Personen, die die Fischerei ausüben einer Kontrolle unterzogen. Bei fischereilichen Verstößen wird unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen eine Anzeige an das LALLF gesendet. Das LALLF bearbeitet diese Anzeigen danach eigenständig weiter.
Die eaFA treten somit für den Schutz der Gewässer, der Fischbestände und der Einhaltung des Fischereirechts ein. Der LAV, Binnenfischer und sonstigen Fischereiberechtigten besetzen die Gewässer mit Fischen, um die Bestände zu erhalten, um bedrohte Fischarten zu stützen bzw. wieder einzubürgern. Diese Besatzprogramme z.B. beim europäischen Aal und der Meerforelle verursachen hohe finanzielle Kosten. Daher sind wir den Fischereiaufsehern dankbar und unterstützen ihre Aktivitäten in dem wir ihnen die Fahrtkosten zu den Kontrollgewässern erstatten. Die entsprechenden Formulare: Jahresberichte sowie Reiskostenabrechnungen sind hier zu finden und können ausgedruckt oder gedownloadet werden.

Wie wird man ein Ehrenamtlicher Fischereiaufseher?

Anwärter eaFA

Vielfach melden sich unsere Mitgliedsvereine, was man tun muss, um eaFA zu werden, welche Voraussetzungen ein eaFA mitbringen muss und wie das Verfahren zur Bestellung abläuft. Der LAV möchte an dieser Stelle gerne darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen man eaFA werden kann.

Die Anwärter für die ehrenamtliche Fischereiaufsicht werden vom LAV an das LALLF gemeldet.

Um die notwendigen Kenntnisse für die Fischereiaufsicht zu erlangen, ist es erforderlich, mehrere Kontrolleinsätze in einem Jahr als Zeuge einer Gruppe von Fischereiaufsehern zu begleiten. Die Tätigkeit als Zeuge soll dazu dienen, sich das Grundwissen auf den Gebieten des Fischerei-, Ordnungs- und Strafrechtes anzueignen. Nach den ersten Kontrollen und Erfahrungen mit der Fischereiaufsicht entscheidet sich der Anwärter, inwieweit er dieses Ehrenamt ausüben möchte und ob er die erforderliche Zeit dafür aufbringen kann. Meistens erfolgen die Kontrollen nach Feierabend bzw. an Wochenenden gemeinsam mit anderen ehrenamtlichen Fischereiaufsehern. Auch die körperliche Konstitution sollte entsprechend sein, um längere Strecken in unwegsamem Gelände bewältigen zu können. Weitere Voraussetzungen sind die Volljährigkeit, der Besitz eines Fischereischeines sowie kein Eintrag im Führungszeugnis.

Danach würde der LAV den Anwärtern einen Antrag auf Verpflichtung zum ehrenamtlichen Fischereiaufseher zusenden. Der Gruppenleiter wird bei erfolgreicher Mitarbeit in der Gruppe mit seiner Unterschrift den Antrag befürworten und die Zeugentätigkeit bestätigen.

Verfahren zur Verpflichtung

Vor der Bestellung zum eaFA ist das LALLF gemäß § 24 Abs.3 des LFischG M-V verpflichtet, Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers zu prüfen.
Wenn die Entscheidung nach der Zeugentätigkeit positiv für eine Mitarbeit in der eaFA ausfällt, so muss der Antrag auf Verpflichtung für die ehrenamtliche Fischereiaufsicht zusammen mit einem Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister bis zum 1. Oktober an das LALLF gesendet werden. Die Anträge auf das Führungszeugnis sind beim zuständigen Ordnungsamt/ Meldeamt zu stellen.

Das LALLF ist für die Verpflichtung von ehrenamtlichen Fischereiaufsehern zuständig. Dort ist ein schriftlicher Eignungstest über das erworbene Wissen zur Fischereiaufsicht zu absolvieren. Dieser Test wird in einer eintägigen Schulung an einem Samstag im LALLF anhand von vielen Fallbeispielen sehr anschaulich vorbereitet. Der Eignungstest findet i.d.R. Anfang Dezember statt. Bei Bestehen des Eignungstestes folgt eine Einladung zur Verpflichtungsveranstaltung, die i.d.R. Anfang Februar stattfindet und die Ausweise für Fischereiaufseher und weitere Materialien ausgegeben werden.

Weitere Informationen zur Verpflichtung von ehrenamtlichen Fischereiaufsehern können beim LALLF, dem Koordinator für die eaFA Herrn Ranke (0381/4035704) eingeholt werden.

Selbstverständlich gibt auch der LAV M-V e.V. entsprechende Auskünfte. Ansprechpartner wäre in diesem Falle der Referent für die ehrenamtliche Fischereiaufsicht Rüdiger Schülke und der Verbandsangestellte Mario Voigt (03860/560315).

Reisekostenabrechnung für die ehrenamtliche Fischereiaufsicht

Jahresbericht der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht MV