Niclas Herbst MdEP: „Der Beschluss bedeutet eine große Herausforderung für den Angeltourismus in Norddeutschland!“

Kiel / Brüssel – 24. Oktober 2024 – Der Fischereirat in Luxemburg hat heute Nacht das Angeln auf Westdorsch verboten, indem er das Baglimit auf null gesetzt hat.

„Für Freizeitfischer und Wassertourismus in Schleswig-Holstein wird die Lage nun noch schwieriger. Es ist unklar, ob unsere Tourismusregion den heutigen Beschluss verkraften kann. Der Beschluss bedeutet eine große Herausforderung für den Angeltourismus in Norddeutschland. Einmal zerstörte Strukturen werden sich nicht wiederaufbauen lassen“, sagt der schleswig-holsteinische Europaabgeordnete Niclas Herbst (CDU), einziges deutsches Vollmitglied im Fischereiausschuss des Europaparlaments. „Wir dürfen in dieser krisenhaften Situation, die nicht durch Überfischung entstanden ist, die Fischer nicht alleine lassen. Pauschale Verbote bringen uns nicht weiter. Es muss eine ernsthafte Überprüfung der sozio-ökonomischer Folgen der heutigen Entscheidungen stattfinden. Es drohen irreversible Folgen für die Strukturen in den Sektoren“, so Herbst weiter.

„Kormorane und andere Prädatoren dezimieren das Jungfischaufkommen bevor sie das Mindestmaß erreichen. Bei den Prädatoren geschieht zu wenig, stattdessen werden Angler und Berufsfischer in die Verantwortung genommen“, so Herbst.

Bei den Quoten für den Dorsch in der westlichen Ostsee für Berufsfischer hat der Rat 340 Tonnen beschlossen (-30 %), im Vergleich zu 136 Tonnen (-70 %) des Kommissionsvorschlages. Fänge des westlichen Dorschs sind nur als Beifänge erlaubt:  „Das ist vernünftig, angesichts der Beifänge von Dorsch in der Plattfischfischerei. Der Schollenbestand ist weiter angewachsen. Nach Berichten aus der Fischerei wachsen die Tiere aber nicht mehr so gut“, sagt Herbst.

Beim westlichen Hering hat der Ministerrat ein „rollover“ beschlossen, also eine geringe Quote wie im Vorjahr festgesetzt. Auch die Ausnahmeregelung zum Fang geringer Mengen für die kleine handwerkliche Fischerei zur regionalen Vermarktung ist beibehalten worden. „Das ist ebenfalls eine vernünftige Regelung“, so Niclas Herbst.