Im Jahr 2020 wurde die Freiwillige Vereinbarung (FV) „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet Schweriner Seen“ unterzeichnet.

Drei Jahre wurde sich mit dieser Thematik intensiv beschäftigt. Es ist ein Interessenausgleich zwischen Nutzung und Schutz anhand der Vorgaben des Managementplanes für das Europäische Vogelschutzgebiet. Durch die ausgehandelten freiwilligen Beschränkungen bleiben Anglern, Seglern, Kanuten sowie allen weiteren der Ausschluss per Gesetz erspart. Es geht um Rücksichtnahme in sensiblen Bereichen des Schweriner Innen- und –Außensees sowie des Ziegelaußensees.

Hier geht es zu allen Regelungen/ Unterlagen/ Karten zur „Freiwillige Vereinbarungen Schweriner Seen“

10 Verhaltensregeln für Wassersport an Schweriner Seen

Diese Regeln wurden im Dialog gemeinsam von Wassersport, Naturschutz und der Stadt Schwerin erarbeitet. (Endversion 26.2.2020)

  1. Rücksichtnahmen in den sensiblen Bereichen: Nehmen Sie auf den Schweriner Seen besondere Rücksicht auf Brut-und Rastvögel und ihre Lebensräume. Meiden Sie die in der Karte ausgewiesenen sensiblen Bereiche. Besonders empfindlich sind Röhrichtbereiche, Schilfgürtel, Schwimmblattzonen und sichtbare Unterwasservegetation und alle sonst dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Wellenschlag kann den Bewuchs schädigen oder schwimmende Brutvogelnester zerstören. Es ist daher ruhiges Fahrverhalten geboten.
  2. Geschwindigkeiten: Berücksichtigen Sie die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h und von 9 km/h im ufernahen Bereich (100 m). Im nördlichen Ziegelaußensee gilt insgesamt die besondere Geschwindigkeitsbegrenzung von 9 km/h (siehe Beschilderung).
  3. Durchfahrten: Durchfahrten mit Motorfahrzeugen im Bereich zwischen den Inseln Kaninchenwerder Ziegelwerder/ Wickendorfer See vom Paulsdamm bis Seehof: Durchfahrten sollen möglichst gradlinig und mit einer maximalen Geschwindigkeit von 9 km/h erfolgen. Halten Sie sich an die Fahrwasserbegrenzungstonnen. Diese Kennzeichnung dient der Beruhigung der Uferbereiche.
  4. Abstände: Halten Sie Abstand zu Röhrichtbeständen und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen. Fahren Sie nicht in das Röhricht. Nutzen Sie nur Buchten und Lücken mit einer Breite über 20 Meter. Außerhalb der Zufahrten zu diesen Buchten und anderen Anlegestellen sollen fahrendeBoote zum Bewuchs 30 Meter Abstand halten. Werfen Sie Ihre Anker nicht in Röhricht, vermeiden Sie Lärm. Ruhe ist nötig insbesondere in der Brutzeit.
  5. Anlegen: Suchen Sie sich zum Landen nur solche Stellen, an denen Sie sicher sind, dass Sie keinen Schaden anrichten. Nutzen Sie vorzugsweise die Mooringbojen. Nähern Sie sich allen Liegestellen langsam und möglichst senkrecht zur Uferkante.
  6. Lebensräume schützen: Nähern Sie sich Schilfgürteln und dichter Ufervegetation auch von Land her nicht. Gehen Sie nur auf vorhandenen Pfaden zum Ufer und zurück. Zerstören Sie keine Lebensräume.
  7. Naturbeobachtung: Bitte halten Sie Abstand beim Beobachten und Fotografieren. Tier-und Pflanzenwelt sind empfindlich gegen Störungen. Wasservögel sind beim Wechsel des Federkleides teilweise flugunfähig und geraten in Stress bei Annäherung.
  8. Sauberes Wasser: Helfen Sie mit, das Wasser sauber zu halten. Abfälle und Abwässer (z.B. Toiletten-und Spülwasser) gehören nicht ins Seewasser. Entsorgen Sie Abfälle und Abwässer an den entsprechenden Wasserwanderrastplätzen und Häfen (Information siehe Karte). Benutzen Sie in Häfen ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Schalten Sie beim Stillliegenden Motor Ihres Bootes aus. Sie vermeiden damit die unnötige Belastung der Umwelt mit Abgasen.
  9. Naturschutzgebiete: Beachten Sie die rot-weißen Sperrtonnen und die auf den Schweriner Seen gültige Naturschutz-Gebietsbefahrens- Verordnung (Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstrasse in bestimmten Naturschutzgebieten). Das sind hier: „Döpe“, „Ramper Moor“, „Ziegelwerder“ und „Kaninchenwerder und großer Stein“.
  10. Informationen: Informieren Sie sich vor Fahrantritt über die bestehenden Bestimmungen im Revier Schweriner Seen. Die Einzelheiten finden Sie im der Karte zur freiwilligen Vereinbarung Schweriner Seen.

Hintergrund und Einzelheiten 
Freiwillige Vereinbarung Schweriner Seen

Freiwilligen Vereinbarung Schwerniner Seen1
Vorstellung der Freiwilligen Vereinbarung in großer Runde 
Freiwilligen Vereinbarung Schwerniner Seen1
Angler und Segler im Interview mit dem NDR 

Die organisierten Angler, Wassersportler und diverse behördliche sowie institutionelle Akteure des Naturschutzes unterzeichneten gemeinsam im Jahr 2020 die Freiwillige Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet Schweriner Seen“ (FV). 

Eine Steuergruppe bestehend aus Vertretern von Verbänden, Vereinen und Behörden, die sich drei Jahre intensiv mit der Thematik beschäftigt hat und ein Regularium für den Umweltschutz des Schweriner Sees erarbeitete. Es ist ein Interessenausgleich zwischen Nutzung und Schutz anhand der Vorgaben des Managementplanes für das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“. Durch unsere ausgehandelten freiwilligen Beschränkungen bleiben Anglern, Seglern, Kanuten sowie allen weiteren erholungssuchenden Naturliebhabern der Ausschluss per Gesetz erspart. 

Die geschlossene FV schützt vereinbarte sensible Bereiche des Schweriner Innen- und –Außensees sowie des Ziegelaußensees

Um Störungen der Rast- und Brutvögel zu vermeiden, sind freiwillige Einschränkungen für Wassersportler festgesetzt worden. Hierbei erfuhren wir beispielsweise, dass mehrere tausend Haubentaucher im Spätsommer die großen Schweriner Seen als Rastvögel aufsuchen, um dann auf unseren Seen zu mausern. In dieser Zeit sind sie flugunfähig und insbesondere durch fahrende Boote gefährdet. Mit diesem Wissen sind wir gerne bereit, die Schutzmaßnahmen der Vögel mitzutragen. 

Auch der Röhricht Schutz gehört zur aktuellen FV. Ein Thema, für das wir Angler selbst schon lange kämpfen. Denn Schilf ist ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für Fische und stellt nicht selten die Kinderstube vieler Flossenträger dar. Neben den Fischen finden sich viele weitere Arten in diesen Übergangszonen des Gewässers: Ein Hotspot der Artenvielfalt. 

Freiwilligen Vereinbarung Schwerniner Seen1
Weitläufige Röhrichtbereiche an der Insel Lieps im Schweriner Außensee, um deren Erhaltung der LAV mehrere Jahre gekämpft hat 
Freiwilligen Vereinbarung Schwerniner Seen1

Übersichtlich und damit einfach umzusetzen – so stellt sich diese FV dar. Es geht um Rücksichtnahme in sensiblen Bereichen, geringere Bootsgeschwindigkeiten, Abstandsregeln bei brütenden Vögeln sowie Vogelschwärmen, Anlegeregeln und ein langsames Anfahren im Uferbereich. 

Mit solch sehr klaren Anweisungen kann jeder Wassersportler, jeder Angler, jeder Schweriner, jeder Tourist die ausgehandelten Regeln leicht verstehen und einfach einhalten. Damit konnten nun stringente behördliche Schutzmaßnahmen, die das Naturerlebnis für uns deutlich einschränken würden, abgewendet werden. 

Verbote sind nahezu unumkehrbar. Das erleben wir bei vielen Themen, die uns Anglern auf der Seele liegen. Deshalb ringen wir so vehement darum, Einschränkungen nicht per Gesetz, wie z.B. in einer Naturschutzgebietsverordnung, auferlegt zu bekommen. Alle Seiten suchen den goldenen Mittelweg der gelebt, also aktiv mitgestaltet werden kann, mit dieser Vereinbarung als Instrument. 

Der riesige Vorteil einer (FV) ist, dass die Menschen, die mit der Natur und den Bedingungen der Nutzung tatsächlich leben müssen, von Anfang an hautnah mitgenommen werden und komplizierte Zusammenhänge verständlich dargelegt bekommen. Das bedeutsame an der Zusammenarbeit aller Beteiligten ist, dass alle Seiten lernen Verständnis füreinander aufzubringen. Auf diesem Weg wird zudem viel spezielles Wissen vermittelt, wodurch andere Standpunkte nachvollzogen werden können. 

Um die FV auf einen erfolgreichen Weg zu bringen, ist es besonders wichtig, möglichst alle Beteiligten zum Mitmachen aufzufordern. Der LAV sowie einige Verbände und Vereine haben bereits ihre Unterschrift geleistet, weitere bekundeten ihre Bereitschaft zur Umsetzung dieses Regelwerkes. 

Die bisherige Arbeit der Steuergruppe FV Schweriner Seen, bestehend aus den beteiligten Interessengruppen und geleitet durch den Wassersportler Eike Klemkow sowie Corinna Cwielag, Geschäftsführerin des BUND, soll fortsetzen werden. Diese Gruppe wird nun die Umsetzung beobachten sowie die Auswirkungen und Erfolg der Regelungen im Auge behalten. Sie wird unter anderem die Öffentlichkeitsarbeit unterstützen und deren Inhalte weiterentwickeln. Die ersten Info-Tafeln sind aufgestellt. Weiterhin ist ein Faltblatt mit interessanten Informationen zum Schutzgebiet und den Inhalten der Vereinbarung entstanden. 

Wir Angler und alle anderen Beteiligten haben in dem zurückliegenden jahrelangen Arbeitsprozess bewiesen, wie sehr allen die Erhaltung unserer einzigartigen Seen am Herzen liegt. Wir sind fest davon überzeugt, dass ohne verschärfte Gesetze und Ausschluss der Nutzer die Umsetzung gelingen wird. Vor allem, wenn sich möglichst viele Seeenthusiasten an die Vereinbarungen halten. 

Freiwilligen Vereinbarung Schwerniner Seen1
Damit unsere Passion, unsere Leidenschaft, unser Naturverständnis erhalten bleibt und gleichzeitig der Schutz unserer einzigartigen Seen langfristig gesichert wird 
Freiwilligen Vereinbarung Schwerniner Seen1