Von Uwe Reißenweber | 20.03.2024, 15:12 Uhr

Karpfen in Kescher. Zappeln künftig weniger Karpfen im Kescher? Foto: Daniel Karmann

Der Landtag berät Änderungen am Fischereigesetz. Doch sowohl der Angler- als auch der Fischereiverband MV haben Einwände eingereicht. Es geht dabei um eine hochemotionale Sache unter Petrijüngern.

In den Tiefen des Gesetzes lauert die Gefahr: Mit der geplanten Änderung des Fischereigesetzes befürchtet der Anglerverband MV das Aus fürs Karpfen-Angeln in so manchen Gewässern des Landes. „In ganz vielen Vereinen ist der Karpfen emotional angesiedelt, und er ist auch das Wappentier für sie. Er gehört einfach zur Angelei“, sagt Verbandssprecherin Claudia Thürmer. Deshalb habe man seine Bedenken auch bei der Anhörung für das neue Gesetz vorgebracht. Auch der Landesfischereiverband habe sich entsprechend geäußert, so Präsident Marin Bork.

Hintergrund ist die durch das Agrarministerium vorgesehen Streichung eines Satzes im Gesetz*, laut dem der Karpfenbesatz in MV erlaubt war. (Beim Fischbesatz werden Fische in das Gewässer ausgesetzt, oder es werden befruchtete Eier eingesetzt). „Wir möchten verhindern, dass durch die Streichung ein Verbot des Besatzes von Karpfen ermöglicht wird“, erläutert Bork. Sinngemäß legte der Passus im Gesetz fest, dass unter bestimmten Bedingungen auch der Besatz mit nichtheimischen Arten möglich ist. Es ist aber umstritten, ob der Karpfen in MV heimisch ist oder nicht. „Wir sehen eindeutig die Gefahr, dass Ansatzpunkte für das Verbot von Karpfenbesatz geschaffen werden“, meint Claudia Thürmer vom Anglerverband. Karpfen verdrängen keinerlei Arten, weder Fische noch Wasserpflanzen. Er sei weder als zugewanderte und schon gar nicht als invasive Art einzuordnen.

Ministerium bleibt bei seiner Gesetzesfassung

Trotz der in der Anhörung vorgebrachten Bedenken der beiden großen Verbände bleibt das Ministerium aber bei der beabsichtigten Streichung. „Die Änderung des Gesetzes führt aus Sicht des Ministeriums zu keiner neuen Rechtslage, so wie es befürchtet wird“, versucht Sprecher Claus Tantzen die Wogen zu glätten. Ein Besatz sei weiterhin möglich. Aber: „Ob der Besatz einer Art allerdings in einem bestimmten Gewässer in Frage kommt, ist anhand der Vorgaben zur Hege zu prüfen“. Das habe aber auch schon bislang so gegolten. So käme beispielsweise ein Überbesatz mit einer bestimmten Art, auch wenn sie einheimisch und gewässertypisch ist, nicht in Frage, ebenso nicht der Besatz mit einer Art, die zwar einheimisch, aber nicht gewässertypisch ist. Die Streichung dient nach den Ausführungen des Fischereireferats im Ministerium lediglich der Entbürokratisierung.

Ausschüsse im Landtag Schwerin beraten noch

Die Gesetzesnovelle war vergangenen Woche in den Landtag eingebracht worden und soll nun in den kommenden Monaten weiter in den Ausschüssen beraten werden, ehe es zum finalen Beschluss im Parlament kommt. Unter anderem soll der Angelschein Mecklenburg-Vorpommern dann auch andernorts in Deutschland gültig sein und digital fürs Handy aufbereitet werden, so dass Angler die Papiere nicht in hergebrachter Form mit sich führen müssen.

*„Als heimisch gilt eine wildlebende Fischart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Fische der betreffenden Art hier in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Populationen erhalten.“