Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern hat die neue Regelung zur Nutzung gewerblicher Angelteiche begrüßt. «Angler setzen sich nicht im Schulterschluss ans Ufer, sie brauchen Platz zum Auswerfen der Köder und Anlanden ihrer Fänge», sagte Verbandssprecherin Claudia Thürmer der Deutschen Presse-Agentur. Die derzeit geltenden Corona-Abstandsregeln wie auch Kontaktbeschränkungen ließen sich sehr gut an Angelteichen, aber auch auf Booten einhalten.

Nach Angaben des zuständigen Landesamts werden gewerbliche Angelteiche vom Wirtschaftsministerium als Dienstleistungsbetriebe eingestuft und dürfen deshalb unter Einhaltung der Coronaschutzmaßnahmen öffnen.

Gleichzeitig ist das Angeln als private Freizeitgestaltung in Seen, Flüssen und den Küstengewässern weiter zulässig, wenn die Coronaregeln eingehalten werden. Allerdings ist das Anbieten von Angelfahrten mit Kuttern und gewerblichen Leihbooten laut der Corona-Landesverordnung nicht zulässig. Der Anglerverband äußerte den Wunsch, dass das Verbot der gewerblichen Kuttertouren noch einmal überprüft wird.

Foto: © Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild Angelteich Klein Labenz bei Warin.

Auch der Tourismusverband begrüßte die Lockerung der Einschränkungen an Anglerteichen als eine Entscheidung mit «Fingerspitzengefühl». Das Infektionsrisiko beim Angeln am Teich sei sehr gering, wenn die Abstände eingehalten würden, sagte der Geschäftsführer des Landestourismusverbands, Tobias Woitendorf. Dagegen sei das anhaltende Verbot der gewerblichen Angeltouren nachvollziehbar, da enge Kontakte auf einem Boot schwerer zu verhindern seien.

Prinzipiell spiele der Angeltourismus für Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Rolle. Umfragen zufolge angeln neun Prozent der Touristen, sagte Woitendorf. Diese rund eine Million Gäste seien ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Nach den geltenden Corona-Regeln ist allerdings die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern zu touristischen Zwecken für Bürger anderer Bundesländer nicht erlaubt.

dpa