LINK: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Fragen-und-Antworten-Die-aktuellen-Corona-Regeln-in-MV,coronavirus3470.html

Wie viele Personen dürfen sich treffen?

Angehörige eines Haushalts dürfen sich gemeinsam nur mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Dabei ist es egal, wo dieses Treffen stattfindet. Kinder unter zwölf Jahren werden nicht mitgezählt. Das heißt, dass sich während des Lockdowns zum Beispiel zwei Paare nicht zum Essen verabreden können und dass sich zwei Familien mit Erwachsenen und Kindern nicht alle gemeinsam gegenseitig besuchen dürfen.

Wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt?

Landkreise können künftig bereits ab einem Inzidenzwert von 150 Neuinfektionen innerhalb der vorangegangenen sieben Tage strengere Corona-Regeln einführen. Dazu zählt die Einschränkung des Bewegungsradius der Bevölkerung auf 15 Kilometer um den Wohnort. Hinzu kommt eine Ausgangssperre zwischen 21 und 6 Uhr. Ausnahmen gelten für Personen, die beispielsweise zu ihrer Arbeit fahren müssen. Seit dem 25. Januar gilt das für den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Außerdem dauern entsprechende Einschränkungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte noch noch bis zum 31. Januar.

Was gilt bei der Einreise aus Risikogebieten?

Seit dem 10. Januar wird zur Einreise nach Deutschland generell ein Corona-Test verlangt. Der Test kann entweder innerhalb von 48 Stunden vor Anreise oder direkt bei der Einreise erfolgen. Wer aus einem Hochrisikogebiet mit einer Inzidenz von mehr als 200 oder einem Land mit hohem Risiko von Infektionen durch eventuell ansteckendere Virus-Mutationen (beispielsweise Großbritannien) nach Mecklenburg-Vorpommern kommt, muss in Quarantäne und kann sich frühestens nach dem fünften Tag freitesten. (Ausnahmen gelten auch nicht für Dienstreisen und Besuche der Kernfamilie). An den Reiseregelungen von und nach Polen ändert sich nichts. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald gilt ein Einreiseverbot seit dem 25. Januar. Ausnahmen gelten für Berufstätige und Personen, die ihre Kernfamilie besuchen. Im Kreis Mecklenburgische Seenplatte gilt dies schon länger, ob diese Regeln auch im Kreis Ludwigslust-Parchim greifen werden, entscheidet sich am Wochenende.

Bleiben die Schulen geöffnet?

Die meisten Kitas und Grundschulen bis zur 6. Klasse bleiben geöffnet. Wenn möglich, sollen die Kinder aber zu Hause betreut werden, die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Ab Klasse 7 gibt es Homeschooling. Seit dem 11. Januar dürfen die Abschlussklassen 10 und 12, die Abschlussjahrgänge der Berufsschulen und bei der Mittleren Reife zurück in den Präsenzunterricht, damit sie sich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Diese Regelung soll beibehalten werden. Die Schulen im Landkreis Ludwigslust-Parchim dürfen von kommenden Montag an nur noch für eine Notbetreuung öffnen, weil dort die Infektionszahlen besonders hoch sind. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald gilt dies ab dem 27. Januar. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es diese Einschränkung bereits. Die Eltern in den betroffenen Landkreisen können ihre Kinder bis Klasse 6 nur noch dann in die Schule bringen, wenn sie in einem systemrelevanten Beruf arbeiten und eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen können.

Bleiben die Kitas geöffnet?

Die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern bleiben außerhalb der Hochrisikogebiete offen. Allerdings werden die Eltern von der Landesregierung dringend gebeten, ihre Kinder zu Hause zu lassen, sofern die Betreuung möglich ist. In den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim dürfen Kitas von kommenden Montag an Kitas nur noch für eine Notbetreuung öffnen. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es diese Einschränkung bereits.

Was gilt beim Kinderkrankengeld?

Gesetzlich versicherte Familien können in diesem Jahr 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil beantragen. Der Anspruch besteht mit der Neuregelung auch dann, wenn die Präsenzpflicht an der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten. Die neue Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar 2021 gelten. Wenn ein Kind nicht in Schule oder Kita gehen kann, reicht eine Bescheinigung der Einrichtung für die Beantragung der Leistung. Dafür soll es eine  Mustererklärung geben. Nur wenn ein Kind wirklich erkrankt ist, wird ein Attest vom Arzt benötigt.  Die betroffenen Eltern erhalten mit dem Kinderkrankengeld 90 Prozent ihres Nettoeinkommens.

Bleiben Spielplätze geöffnet?

Außenspielplätze ja. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Innenspielplätze werden gesperrt.

Darf Alkohol in der Öffentlichkeit ausgeschänkt und verzehrt werden?

Nein. Der Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Sind Besuche in Alten- und Pflegeheimen möglich?

Bereits seit dem 12. Dezember gelten verschärfte Besuchsregelungen. Laut Sozialministerium dürfen Bewohner derzeit nur noch von einer festgelegten Person am Tag besucht werden. Übersteigt der Inzidenzwert landesweit die Marke von 100, sind Besuche dann nur noch an drei Tagen pro Woche möglich; bei einem Wert von 200 oder höher dann nur noch an einem Tag in der Woche. Besucher müssen bereits seit dem 12. Dezember einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Vor Ort in den Einrichtungen soll es die Möglichkeit für einen Schnelltest geben. Diesen müssen Besucher nicht bezahlen. Die Landesregierung kündigte an, weitere Gespräche mit den Heimleitungen zu führen, um weitere Infektionen einzudämmen.

Sind Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns erlaubt?

Ja, aber mit Einschränkungen. Überall müssen die allgemeinen Kontaktbeschränkungen beachtet werden. In den Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 150 gilt ein Einreiseverbot, es sei denn man besucht seine Kernfamilie. Ein solches Einreiseverbot gilt zunächst noch bis zum 31. Januar für die Mecklenburgische Seenplatte und seit dem 25. Januar für den Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Werden Ausgangssperren verhängt?

In Mecklenburg-Vorpommern sollen die Landkreise und kreisfreien Städte Ausgangssperren und Mobilitätseinschränkungen (15-Kilometer-Radius-Regel) auf lokaler Ebene (Amtsbereiche, einzelne Städte) verhängen, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz vor Ort höher als 150 ist. Seit dem 25. Januar gilt das für den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Außerdem dauern entsprechende Einschränkungen noch bis zum 31. Januar im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Was gilt bei der Maskenpflicht?

In Bussen, Bahnen und beim Einkaufen müssen in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 25. Januar medizinische Masken getragen werden. Das heißt neben FFP2-Masken oder Masken des Typs KN95 reichen auch die deutlich günstigeren OP-Masken. Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt auch in Gottesdiensten. Wer kann, sollte so einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen Situationen mit Menschen in geschlossenen Räumen tragen. Das Tragen von Alltagsmasken (also Stoffmasken) ist nur noch außerhalb des Nahverkehrs und von Geschäften erlaubt.