Bürger müssen mehr zahlen –

Das kann teuer werden: In MV kommen auf Tausende Bürger höhere Kosten zu. Mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung müssen auch Kommunen wie Privatunternehmen für wirtschaftliche Leistungen Steuern berechnen. Die ersten Kämmereien in MV verlangen daher ab Januar für bestimmte Leistungen 19 Prozent Umsatzsteuer. Betroffen sind alle Leistungen, bei denen die Gemeinden im Wettbewerb stehen. Hoheitliche Aufgaben wie etwa die Gebühr für einen Personalausweis bleiben ausgenommen.
Das neue Recht komme auf alle Gemeinden zu, sagte Thomas Deiters, Vize des Städte- und Gemeindetages MV. Die Neuberechnung führe zu einem großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Umsetzung sei aber keine Ermessensfrage, meinte Deiters. Alle kommunalen Leistungen müssen die Gemeinden überprüfen.
Welche Leistungen um 19 Prozent teurer werden, bleibt vielerorts noch ungewiss: Das Finanzministerium konnte dazu keine Angaben machen – auch nicht über die Höhe der zu erwartenden Steuereinnahmen. Dabei teilen sich Bund und Land die Einnahmen und lassen den Kommunen nur einen kleinen Anteil.
In einigen Kommunen in MV werden die Steuerpläne konkret: Sportvereine, Pächter kommunaler Grundstücke, Mieter von Garagen, Fahrzeugstellplätzen, Bootsliegeplätzen, Parkgebühren – ab Januar werden Zuschläge fällig. So müssen in Schwerin 1800 Garagennutzer mit einem Aufschlag rechnen, kündigte Finanzdezernent Silvio Horn an. Auch würden für Jagd- und Fischereipachten ebenso wie zum Beispiel für Kopierleistungen für die Bürger Zuschläge erhoben. Auch in Nordwestmecklenburg werden die Steuern berechnet, teilte Kreissprecher Christoph Wohlleben mit.
Rostock hat unter anderem den Verkauf von Feinstaubplaketten, Vermessungsleistungen, die Vermietung von Parkplätzen oder die Ausgabe von Angelberechtigungsscheinen in den Steuerkatalog aufgenommen, teilte eine Sprecherin mit. Auch Neubrandenburg hat die Steuereinführung vorbereitet. Davon seien 750 Garagenbesitzer sowie 640 Pächter von Bootsliegeplätzen und -schuppen betroffen, hatte Bürgermeister Silvio Witt angekündigt.
Den Bürgern könnte noch eine Schonfrist bleiben: Dem Finanzministerium zufolge erwägt der Bund die Umsetzungsfrist zu verlängern – um zwei Jahre. In Neubrandenburg stehe noch nicht fest, ob die Stadt trotzdem an der Umsatzsteuer bereits ab 2023 festhalte, sagte Stadtsprecher Ole Kiel. Rostock will noch in dieser Woche entscheiden.
Schwerin hingegen zieht durch: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht“, sagte Finanzchef Horn. Die Stadt habe sich zwei Jahre darauf vorbereitet und dann sechs Wochen vor Beginn alles zurückzudrehen: „Rein in die Kartoffel, raus aus den Kartoffeln, was würde das für ein merkwürdiges Bild der öffentlichen Hand geben“, sagte Horn.

Torsten Roth, SVZ