Die Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung im Hafen Stralsund vom 24.
Sept. 2014 (AmtsBl.M-V/AAz. S. 597), zuletzt geändert am 22. September
2020 (AmtsBl.M-V/AAz. S.416) wird in Durchführung der Fischereikontrolle wie folgt angewandt:
Im Rahmen des Heringsangelns ist im Hafen Stralsund (ausgenommen Fährkanal, Semlower Kanal, Badenkanal, Querkanal, Heilgeistkanal und Langer Kanal einschließlich Flotthafen) bei der Ausübung der Fischerei, die Verwendung einer Handangel mit einem Heringspaternoster mit maximal sechs einschenkligen Haken zulässig, ein Fangtagebuch muss hierbei nicht geführt werden.
Die Regelung gilt vom 01. bis 10.03.2022 täglich von 07.00 bis 19.00 Uhr.
Begründung:
Die Einwanderung der Heringsschwärme in den Strelasund ist festzustellen. Das Heringsangeln im Hafen Stralsund soll in den für das Angeln zugelassenen Bereichen durch die Allgemeinverfügung zum Schutz der Fische im Winterlager nicht betroffen sein.
Im Auftrag
gez.
Thomas Richter
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V www.lallf.de
Diese Informationen finden sich auf der LAV-Homepage unter der Rubrik Rechtliches, Allgemeinverfügungen – Vorpommern Rügen.