Digitalisierung

FAQ: HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Digitalen Mitgliedsausweis (DM)

Wohin wende ich mich mit Fragen zum DM oder der Digitalisierung des LAV?

Bitte melden bei Andrea Lembke, Mitarbeiterin für Digitales, unter 03860 5603-23 oder a.lembke@lav-mv.de.

Wann erhält mein Verein den DM?

Der Verein/Verband beschließt die Teilnahme an der Digitalisierung und teilt dem LAV die Daten seiner Administratoren mit. Diese werden vom LAV angelegt und die Administratoren-Karten bestellt. Danach werden die Mitglieder des Vereins/Verbandes importiert und deren DM bestellt. Die erhält der Vorstand per Post und reicht sie an seine Mitglieder weiter.

Bitte den Ausweis bei Erhalt auf Richtigkeit von Namen, Vornamen und Geburtsdatum überprüfen. Im Zusammenhang mit Fischereischein und Personalausweis ist der DM dann unser gültiges Dokument zum Angeln.

Ab wann ist der DM voll nutzbar

Alle Vereine, die bis zum 30. Juni des laufenden Jahres den DM für ihre Mitglieder bestellt haben, können ab Januar des Folgejahres den DM benutzen.

Bei regionalen Verbänden müssen 75% der Vereine des Verbandes, ihre Karten bestellt haben, um im Folgejahr digital unterwegs zu sein.

Wie teuer ist der DM

Im Jahr 2026 wird sie kostenlos zur Verfügung gestellt. Evtl wird diese Kostenübernahme durch den DAFV auch für 2027 noch realisiert. Danach erwarten wir einen finanziellen Aufwand von ca. 2,50 Euro pro Karte.

Wer übernimmt für meinen Verein die Verwaltung des DM?

Für jeden Verein werden Administratoren eingesetzt. Diese ausgewählten Vereinsmitglieder haben unterschiedliche Aufgaben oder Möglichkeiten, die Karten zu bearbeiten.

Dazu gehören u.a.: Neue Mitglieder eingeben / Profile ihrer Mitglieder verwalten / freischalten der Beiträge nach Zahlung (somit sichtbar auf dem DM)

Wie erfolgt bei dem DM zukünftig die Zahlung der Beiträge?

Es ist weiterhin wie bisher den Vereinen überlassen, wie die Zahlung ihrer Mitglieder erfolgt (Bargeld / Überweisung / Einzugsermächtigung). Der Administrator nimmt dann direkt bei dem jeweiligen Mitglied nach Zahlung die Freischaltung der Beiträge auf dem DM vor – das Mitglied kann danach sofort angeln gehen.

Der Verein bekommt vom LAV eine Rechnung. Durch die Überweisung des Vereinskassierers an den LAV leitet er die Einnahmen weiter (wie bisher).

Wie wird mein DM bei Kontrollen durch WSP u ea.FA geprüft?

Der DM kann mit jedem NFC-fähigen Gerät (Smartphone, Tablet etc.) ausgelesen werden.

Der Inhalt des DM kann zudem über Eingabe der persönlichen ID geprüft werden.

Das Auslesen der Karte kann über das eigene Handy oder auch über das Handy des Kontrolleurs erfolgen.

Hintergrund: Die Technologie zur Ausweiserkennung ist die NFC-Funktion. Sie ist bereits in den meisten Smartphones integriert. Bei der Near Field Communication (Nahfeldkommunikation) kurz NFC handelt sich um eine Technologie, die den drahtlosen Austausch von Daten über sehr kurze Entfernungen ermöglicht (bis zu 4 cm).

NFC wird bereits genutzt für kontaktloses Bezahlen / Zugangskontrollen / Datentausch zwischen Geräten.

Wie erhalte ich über meinen DM Verbandszeitschrift und Newsletter?

Jedes Mitglied kann unter „persönliche Daten“ individuell entscheiden, ob die Verbandszeitschrift und/oder der Newsletter des LAV bezogen werden.
Der Datenschutz verlangt hier, dass der Nutzer aktiv seine Zustimmung zum Versenden geben muss: Die erfolgt über das bewusste Ankreuzen eines Kästchens.

Beide Funktionen sind derzeit in Vorbereitung. Über den genauen Starttermin informieren wir rechtzeitig.

ACHTUNG: Bis dahin bleibt die Bestellung der LAV-Zeitschrift wie bisher beim Verein. Es muss eine aktuelle Excel-Liste an den LAV geschickt werden.

Wie wird die Mitgliedschaft einer Person in mehreren Vereinen gehandhabt?

Pro Verein, in dem man Mitglied ist, wird je eine Mitgliedskarte erforderlich und der Verbandsbeitrag des LAV ist entsprechend (ggf. eben mehrfach) zu entrichten. Diese Forderung besteht bereits seit vielen Jahren – unabhängig vom Digitalen Ausweis.

Hintergrund:
Hier der Auszug der Gebühren- und Entgeltordnung des LAV vom 18.05.2019 unter Pkt. 1.b: Die ordentlichen Mitglieder (hier des Vereines) führen den Beitrag für den LAV und den DAFV an den LAV ab. Berechnungsgrundlage für den Beitrag ist die Zahl aller bei den ordentlichen Mitgliedern (hier Verein) organisierten Angelfischer (hier Mitglieder des Vereines) des LAV.

Wie sieht es aus mit Fischereiabgabe / Ostseeangelkarte / Fischereischein / Gastangelkarten?

Für amtliche Dokumente gibt es derzeit noch keinen Ersatz auf dem DM. Diese Dokumente müssen wie bisher in entsprechender Form beim Angeln bereitgehalten werden.

Wie kann ich meine persönlichen Daten auf dem DM selbst bearbeiten?
Mit meiner Ausweis-ID kann ich mich im Portal (ausweis.dafv.de) anmelden und mein persönliches DM-Profil bearbeiten.
Dort kann ich wie bspw. beim Onlinebanking oder Einkauf auf Internetportalen selbst die Telefonnummer, E-Mail und Wohnanschrift eintragen bzw. ändern.

Den Vor-, Nachnamen und das Geburtsdatum kann vom Administrator im Verein geändert werden. Dieser bestellt dann auch einen neuen DM mit den neuen Daten.