Digitalisierung
BEIM LAV MV

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Anleitungen
Auslesen des Ausweises per NFC und Smartphone
Der Digitale Mitgliedsausweis: Profil bearbeiten
Der digitale Mitgliedsausweis: Administration
Mitglieder Liste - Musterdatei für Import erstellen

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Datenschutz
Muster: Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag
Muster: Information zur Erhebung personenbezogener Daten nach der DSGVO für Mitglieder
Muster: Angaben zur Verarbeitungstätigkeit

FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Digitalen Mitgliedsausweis (DM)
Wann erhält mein Verein den DM?
Der Verein/Verband beschließt die Teilnahme an der Digitalisierung und teilt dem LAV die Daten seiner Administratoren mit. Diese werden vom LAV angelegt und die Administratoren-Karten bestellt. Danach werden die Mitglieder des Vereins/Verbandes importiert und deren DM bestellt. Die erhält der Vorstand per Post und reicht sie an seine Mitglieder weiter.
Bitte den Ausweis bei Erhalt auf Richtigkeit von Namen, Vornamen und Geburtsdatum überprüfen. Im Zusammenhang mit Fischereischein und Personalausweis ist der DM dann unser gültiges Dokument zum Angeln.
Ab wann ist der DM voll nutzbar
Alle Vereine, die bis zum 30. Juni 2025 den DM bestellt haben können ab Januar 2026 den DM benutzen.
Bei regionalen Verbänden sind die Vereine in der Pflicht, ihre Mitglieder per Liste zu importieren oder diese an den LAV zu senden.
Liste unter: „Downloads – Anleitungen / Mitglieder Liste – Musterdatei für Import erstellen“
Bedingung zur Nutzung ab 2026 ist, dass 75 % der im jeweiligen Regionalverband organisierten Vereine diesen DM entsprechend bestellt haben.
Wie teuer ist der DM
Im Jahr 2025 wird sie kostenlos zur Verfügung gestellt. Evtl wird diese Kostenübernahme durch den DAFV auch für 2026 noch realisiert. Danach erwarten wir einen finanziellen Aufwand von ca. 2 Euro pro Karte.
Wer übernimmt für meinen Verein die Verwaltung des DM?
Für jeden Verein werden Administratoren eingesetzt. Diese ausgewählten Vereinsmitglieder haben unterschiedliche Aufgaben oder Möglichkeiten, die Karten zu bearbeiten.
Dazu gehören u.a.: Neue Mitglieder eingeben / Profile ihrer Mitglieder verwalten / freischalten der Beiträge nach Zahlung (somit sichtbar auf dem DM)
Wie erfolgt bei dem DM zukünftig die Zahlung der Beiträge?
Es ist weiterhin wie bisher den Vereinen überlassen, wie die Zahlung ihrer Mitglieder erfolgt (Bargeld / Überweisung / Einzugsermächtigung). Der Administrator nimmt dann direkt bei dem jeweiligen Mitglied nach Zahlung die Freischaltung der Beiträge auf dem DM vor – das Mitglied kann danach sofort angeln gehen.
Der Verein bekommt vom LAV eine Rechnung. Durch die Überweisung des Vereinskassierers an den LAV leitet er die Einnahmen weiter (wie bisher).
Wie kann ich meine persönlichen meines DM selbst bearbeiten?
Per persönlicher ID habe ich Zugang zu meinem DM-Profil.
Dort kann ich wie bspw. beim Onlinebanking oder Einkauf auf Internetportalen selbst auf die Eingabe und Veränderungen meiner Daten zugreifen.
Wie wird mein DM bei Kontrollen durch WSP u ea.FA geprüft?
Der DM kann mit jedem NFC-fähigen Gerät (Smartphone, Tablet etc.) ausgelesen werden.
Der Inhalt des DM kann zudem über Eingabe der persönlichen ID geprüft werden.
Das Auslesen der Karte kann über das eigene Handy oder auch über das Handy des Kontrolleurs erfolgen.
Hintergrund: Die Technologie zur Ausweiserkennung ist die NFC-Funktion. Sie ist bereits in den meisten Smartphones integriert. Bei der Near Field Communication (Nahfeldkommunikation) kurz NFC handelt sich um eine Technologie, die den drahtlosen Austausch von Daten über sehr kurze Entfernungen ermöglicht (bis zu 4 cm).
NFC wird bereits genutzt für kontaktloses Bezahlen / Zugangskontrollen / Datentausch zwischen Geräten.
Wie erhalte ich über meinen DM Verbandszeitschrift und Newsletter?
Jedes Mitglied kann unter „persönliche Daten“ individuell entscheiden, ob die Verbandszeitschrift und/oder der Newsletter des LAV bezogen werden.
Der Datenschutz verlangt hier, dass der Nutzer aktiv seine Zustimmung zum Versenden geben muss: Die erfolgt über das bewusste Ankreuzen eines Kästchens.
Beide Funktionen sind derzeit in Vorbereitung. Über den genauen Starttermin informieren wir rechtzeitig.
ACHTUNG: Bis dahin bleibt die Bestellung der LAV-Zeitschrift wie bisher beim Verein. Es muss eine aktuelle Excel-Liste an den LAV geschickt werden.
Wie wird die Mitgliedschaft einer Person in mehreren Vereinen gehandhabt?
Pro Verein, in dem man Mitglied ist, wird je eine Mitgliedskarte erforderlich und der Verbandsbeitrag des LAV ist entsprechend (ggf. eben mehrfach) zu entrichten. Diese Forderung besteht bereits seit vielen Jahren – unabhängig vom Digitalen Ausweis.
Hintergrund:
Hier der Auszug der Gebühren- und Entgeltordnung des LAV vom 18.05.2019 unter Pkt. 1.b: Die ordentlichen Mitglieder (hier des Vereines) führen den Beitrag für den LAV und den DAFV an den LAV ab. Berechnungsgrundlage für den Beitrag ist die Zahl aller bei den ordentlichen Mitgliedern (hier Verein) organisierten Angelfischer (hier Mitglieder des Vereines) des LAV.
Wie sieht es aus mit Fischereiabgabe / Ostseeangelkarte / Fischereischein / Gastangelkarten?
Für amtliche Dokumente gibt es derzeit noch keinen Ersatz auf dem DM. Diese Dokumente müssen wie bisher in entsprechender Form beim Angeln bereitgehalten werden.

Beiträge und Informationen
Der digitale Mitgliedsausweis – „Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“
Das Zitat von Franz Kafka beschreibt treffend den derzeitigen Arbeitsprozess der LAV-Digitalisierung. Und wir laufen den Weg. In der vorherigen...
Der digitale Mitgliederausweis – ein Schritt in die Zukunft des Landesanglerverbandes MV e.V.
"Ja, hallo erstmal... Ich weiß gar nicht, ob Sie's wussten" wurde zu einem launigen Markenzeichen von Rüdiger Hoffmann. So geht es mir an dieser Stelle meines...