Gewässerverzeichnis

50 – Parumer See (Fischereigewässer)
Achtung! Gewässer der Berufsfischerei dürfen nur mit der Jahresangelerlaubnis des LAV M-V beangelt werden. Gastangler erhalten die Angelerlaubnis für das Gewässer beim Berufsfischer.
Bereich Landkreis Güstrow - Bereich Güstrow
Ort Parum
Verein Fischerei Parumer See
Größe 217 ha
Tiefe 3 Meter
Fische Aal, Barsch, Blei/Brassen, Hecht, Plötze, Schleie
Sonstiges Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Fischereiunternehmens!
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