Gewässerverzeichnis

64 – Neumühler See (Fischereigewässer)
Achtung! Gewässer der Berufsfischerei dürfen nur mit der Jahresangelerlaubnis des LAV M-V beangelt werden. Gastangler erhalten die Angelerlaubnis für das Gewässer beim Berufsfischer.
Bereich Landeshauptstadt Schwerin
Ort Schwerin
Verein Seenfischerei Schwerin
Größe 162 ha
Tiefe 17.1 Meter
Fische Aal, Barsch, Blei/Brassen, Hecht, Kleine Maräne, Plötze, Schleie
Bootverfügbarkeit / Erlaubnisse Boote sind erlaubt
Gastboote sind erlaubt
Sonstiges Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Fischereiunternehmens! Das Driftangeln ist bis zur Windstärke 4 bft unter Verwendung einer Handangel gestattet! Zusätzlich gilt: je Kalendertag max. 20 Barsche, 2 Hechte und 1 Zander
Links Link zu Google Maps
Dateien

zurück zur Suche