Gewässerverzeichnis

101 – Haussee
Achtung! Hier gilt das Brandenburgische Fischereigesetz und die Fischereiordnung des Landes Brandenburg. Laut Fischereiordnung ist das Angeln nur mit 2 Handangeln erlaubt. Das westliche Ufer (Vogelschutzgebiet) darf nicht betreten, Waldwege dürfen nicht befahren werden (siehe Hinweiskarte)!
Bereich Bundesland Brandenburg, Landkreis Uckermark
Ort Wolfshagen
Verein AV Wolfshagen e.V.
Größe 61.7 ha
Tiefe 8.3 Meter
Fische Aal, Barsch, Blei/Brassen, Hecht, Plötze, Schleie, Zander
Sonstiges Das Angeln vom Boot aus ist nur mit einer gültigen Angelerlaubnis und einer zusätzlichen kostenpflichtigen Befahrungserlaubnis mit Bootskennzeichen gestattet. Die Kennzeichnung muss an beiden Seiten des Bootes befestigt werden. DIe Erlaubnis kann bei Frau Schläwicke telefonisch unter 0151-23714704, per Whatsapp oder per Mail unter info@brennholz-lenz.de beantragt werden.Zum Einsetzen der Boote darf nur die Slippstelle genutzt werden. Der Eigentümer definiert als Boote alle Schwimmhilfen, Bellyboote, Kajaks, Standup-Paddler usw.
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