Liebe Mitglieder!
Als am 28. Oktober 2022 die Entscheidung zur weiteren fischereilichen Einschränkung des Aalfangs für Berufsfischer und des kompletten Verbots für Angelfischer in Küstengewässern erfolgte, siegte die Ideologie des Bundeslandwirtschaftsministers über wissenschaftliche Fakten.
Für uns Angler ist das eine nicht hinnehmbare Diskriminierung unserer Naturschutz- und Besatzmaßnahmen.
Ich/wir appelliere/n an alle Anglerverbände und -Vereine, ihren Protest zu dieser Entscheidung öffentlich kundzutun. Nehmt eure demokratischen Grundrechte wahr und wartet nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Der LAV reagiert mit absolutem Unverständnis auf das Aalfangverbot im maritimen Bereich für die Freizeitfischerei. Das totale Aalfangverbot stellt eine erhebliche soziale, aber auch ökonomische Beeinträchtigung der Freizeitfischerei dar, die hinsichtlich des eintretenden Schutzeffektes weder gerechtfertigt ist, noch messbar sein wird. Es ist nicht nachvollziehbar aus welchen Gründen der EU-Ministerrat diese diskriminierende Entscheidung getroffen hat. Zumal wir gültige Aalmanagementpläne in den Mitgliedsstaaten umsetzen. Die Ergebnisse, die sich aus der Umsetzung der Aalmanagementpläne ergeben, werden von der Wissenschaft als außerordentlich positiv dargestellt. Eine wichtige Maßnahme die sich aus den Aalmanagementplänen ergibt, ist der Aalbesatz. Der LAV hat im vergangenen Jahr Aalbesatz mit einem Gesamtvolumen von 164.000 € in seinen Pachtgewässern umgesetzt.
Unter der Federführung unseres Dachverbandes DAFV arbeiten alle Mitgliedsverbände gegenwertig an einem Positionspapier, dass sich gegen das Aalfangverbot richtet. Die Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten bestimmter Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Es wird erwartet, dass dies Mitte Januar geschehen wird. Erst dann kann der genaue Wortlaut der Verordnung verbindlich zur Kenntnis genommen werden. Da momentan die Gerüchteküche mächtig brodelt, wird das gemeinsame Positionspapier erst nach der Veröffentlichung der Verordnung in Umlauf gebracht und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gesandt. So sind wir in der Lage, auf eventuell momentan nicht ersichtliche Änderungen zu reagieren. Mit der Veröffentlichung des gemeinsamen Positionspapiers wird dieses allen direkten Mitgliedern des LAV schriftlich zur Verfügung gestellt.
Mit besten Grüßen und einem kräftigen Petri Heil
Bernd Dickau
Präsident