Am 10.07.2024 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern eine Änderung des Landesfischereigesetzes beschlossen. Ein zentraler Punkt ist die Anpassung von §9 Absatz 1, der die Zahlung der Fischereiabgabe regelt.

Mit Inkrafttreten der neuen Fischereischeinverordnung seit dem 08.08.2025 müssen nun alle Gastangler*innen aus anderen Bundesländern und Staaten die Fischereiabgabe unmittelbar in Mecklenburg-Vorpommern entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits vergleichbare Abgaben, etwa in Form einer Fischereiabgabemarke, in anderen Regionen gezahlt wurden.

Erwerb der Fischereiabgabe (10,00€ für 2025)

Vereinsmitglieder aus anderen Bundesländern werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern nun separat erworben werden muss.

Siehe auch unter LINK: https://www.lav-mv.de/gesetzliche-grundlagen/ Unterpunkt „Verordnungen“.