Die Zahl der Messerangriffe steigt. Jetzt will die Bundesinnenministerin das Waffenrecht verschärfen. Messer mit Klingen, die länger als sechs Zentimetern sind, sollen nicht mehr mitgeführt werden dürfen. Bisher lag die Grenze bei zwölf Zentimetern. Die Änderung betrifft Tausende Angler, Köche und Jäger in MV. Für sie soll es Ausnahmen geben.
Artikel von Uwe Reißenweber, Chefreporter der Ostseezeitung
Schwerin. Angler, Jäger, Köche: Messer gehören zu ihrem Handwerkszeug. Doch jetzt plant Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine Verschärfung des Waffenrechts. In der Öffentlichkeit sollen Messer nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgeführt werden dürfen.
Doch ob Jäger, Angler, Koch – die Klingen sind oft länger. „Wir müssen unsere Messer hin- und hertransportieren können. Ein Verbot wäre so, als ob man dem Handwerker die Bohrmaschine wegnimmt“, sagt Andreas Viehstädt, Vereinsvorsitzender des Schweriner Köche e.V. 93.
Wie die Köche fordern und erwarten auch die Jäger und Angler in MV, dass es für sie weiter Ausnahmen gibt. „Für die Angler stellt das Mitführen von Messern eine Notwendigkeit dar. Nur so kann ein Fisch waidgerecht getötet und versorgt werden. Wir haben das Recht, ein Messer mitzuführen“, sagt Liane Janssen, Vizepräsidentin des Anglerverbandes MV.
Auch Ausnahme für neu gekaufte Haushaltsmesser
Entwarnung vom Bundesinnenministerium: „Es soll Ausnahmen vom Verbot geben, zum Beispiel für Haushaltsmesser, die in geschlossenen Behältnissen mit sich geführt werden, nachdem man sie gekauft hat. Außerdem bleibt es weiterhin möglich, dass beispielsweise Köche sowie Jäger, Fischer und Angler Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung mit sich führen können“, sagt eine Sprecherin der OZ.
Nur bei der Berufsausübung? Und die tausenden Hobby-Angler und -Jäger in Mecklenburg-Vorpommern? Das Mitführen von Messern aufgrund der Berufsausübung sei nur eine Ausnahme, erläutert die Sprecherin. „Vom Ausnahmetatbestand sind demnach beispielsweise auch Hobby-Angler oder Pilzsammler erfasst.“
Jäger benutzen Messer auch bei Wildunfällen
Henning Wetzel, Vize des MV-Jagdverbandes, kann also aufatmen. Denn: „Jäger sind zwingend auf Messer angewiesen, die eine längere Klinge als zwölf Zentimeter haben.“ Jäger führten diese Messer nicht zu Verteidigungszwecken, sondern zum Tierschutz mit sich, beispielsweise um Wild bei Unfällen zu erlösen. Auch aus Gründen der Lebensmittelhygiene seien sie notwendig, um das Wild sofort nach dem Schuss aufzubrechen.
„Daher wäre es absurd, wenn der Gesetzgeber die Ausnahmeregelung abschaffen würde. Frau Faeser will ja in diesem Fall die schlimmen Finger vom Bahnhofsvorplatz erwischen und nicht die auf solche Messer aus berechtigten Interessen angewiesenen Personen“, sagt Wetzel, der auch Richter ist.
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Allein in der Hansestadt Rostock verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr 35 Prozent mehr Messerattacken als noch ein Jahr zuvor: Es gab 94 vollendete und 14 versuchte Messerangriffe.
Auch landesweit ist der Trend zu erkennen. So ist die Zahl der Messerangriffe laut Innenministerium MV binnen eines Jahres um 21,5 Prozent auf 537 erfasste Fälle im Jahr 2023 angestiegen. Ein längerfristiger Vergleich bei den Messerattacken sei nicht möglich, da sie vor 2021 nicht separat erfasst wurden, so das Innenministerium.