Gewässerverzeichnis

2 – Schweriner Außensee (Fischereigewässer)
Achtung! Gewässer der Berufsfischerei dürfen nur mit der Jahresangelerlaubnis des LAV M-V beangelt werden. Gastangler erhalten die Angelerlaubnis für das Gewässer beim Berufsfischer.
Bereich Landeshauptstadt Schwerin
Ort Bad Kleinen / Schwerin
Verein BF Prignitz / BF Schweriner Seenfischerei
Größe 3.514 ha
Tiefe 52.4 Meter
Fische Aal, Barsch, Blei/Brassen, Hecht, Karpfen, Plötze, Schleie, Zander
Bootverfügbarkeit / Erlaubnisse Boote sind erlaubt
Elektromotoren sind erlaubt
Gastboote sind erlaubt
Sonstiges Es gilt die Gewässerordnung des LAV M-V e.V. Hinweiskarte beachten! Das Driftangeln ist bis zur Windstärke 4 bft unter Verwendung einer Handangel gestattet. Zusätzlich gilt: je Kalendertag max. 20 Barsche, 2 Hechte und 1 Zander
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