Gewässerverzeichnis

3873 – Ludwigshofer See
Achtung! Der Ludwigshofer See liegt im Naturschutzgebiet Ahlbecker Seegrund sowie im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Schutzgebiet) DE 2351-301 Ahlbecker Seegrund und Eggesiner See! Es dürfen aus Naturschutzgründen keine Gastangelerlaubnisse ausgeben werden und es sind keine Gastanglerboote (Wanderboote) zugelassen. Das Nachtangeln ist in der Kernvogelbrutzeit vom 01. März bis zum 15. Juli untersagt.
Bereich Landkreis Uecker-Randow - Bereich Pasewalk - KAV Uecker/Randow e.V.
Ort in Seegrund
Verein Angelverein Seegrund Ahlbeck e.V.
Größe 18 ha
Tiefe 2 Meter
Länge 0 Kilometer
Fische Aal, Barsch, Blei/Brassen, Hecht, Karpfen, Plötze, Rapfen, Rotfeder, Schleie, Ukelei
Sonstiges Anfüttern ist ebenfalls verboten. Insbesondere ist es verboten Karpfen oder andere bodenwühlende Fischarten in das Gewässer einzusetzen! Das Angeln ist nur von 2 Stegen (siehe Hinweiskarte) und von max. 4 vereinseigenen Booten gestattet!
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