| 5042 – Aubach | |
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| Achtung! | In allen anderen nicht aufgeführten Aubachabschnitten ist das Angeln nicht gestattet. Landschaftsschutzgebiet (LSG) |
| Bereich | Fließgewässer Landeshauptstadt Schwerin, Fließgewässer Landkreis Nordwestmecklenburg |
| Ort | Medewege |
| Verein | AV Petri Heil Schwerin e.V. |
| Größe | 1.62 ha |
| Tiefe | 0 Meter |
| Länge | 1.4 Kilometer |
| Fische | Aal, Barsch, Hecht, Plötze, Quappe, Schleie |
| Bootverfügbarkeit / Erlaubnisse | Boote sind nicht erlaubt! |
| Sonstiges | Im Landkreis Nordwestmecklenburg ein ca. 300m langer Augrabenabschnitt von der Brücke Barner Stücker Straße bis Mündung in den Barnerstücker See und ein ca. 900m langer Augrabenabschnitt von der Mündung Barnerstücker See bis ca. 400m unterhalb der Straßenbrücke B106. Und in der Landeshauptstadt Schwerin der östliche 200m lange Aubachabschnitt oberhalb der Straßenbrücke Klein Medewege. |
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