Gewässerverzeichnis

5042 – Aubach
Achtung! In allen anderen nicht aufgeführten Aubachabschnitten ist das Angeln nicht gestattet. Landschaftsschutzgebiet (LSG)
Bereich Fließgewässer Landeshauptstadt Schwerin, Fließgewässer Landkreis Nordwestmecklenburg
Ort Medewege
Verein AV Petri Heil Schwerin e.V.
Größe 1.62 ha
Tiefe 0 Meter
Länge 1.4 Kilometer
Fische Aal, Barsch, Hecht, Plötze, Quappe, Schleie
Bootverfügbarkeit / Erlaubnisse Boote sind nicht erlaubt!
Sonstiges Im Landkreis Nordwestmecklenburg ein ca. 300m langer Augrabenabschnitt von der Brücke Barner Stücker Straße bis Mündung in den Barnerstücker See und ein ca. 900m langer Augrabenabschnitt von der Mündung Barnerstücker See bis ca. 400m unterhalb der Straßenbrücke B106. Und in der Landeshauptstadt Schwerin der östliche 200m lange Aubachabschnitt oberhalb der Straßenbrücke Klein Medewege.
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