Gewässerverzeichnis

564 – Burgsee (Fischereigewässer)
Achtung! Gewässer der Berufsfischerei dürfen nur mit der Jahresangelerlaubnis des LAV M-V beangelt werden. Gastangler erhalten die Angelerlaubnis für das Gewässer beim Berufsfischer.
Bereich Landeshauptstadt Schwerin
Ort Schwerin
Verein Schweriner Seen Fischerei GmbH
Größe 8 ha
Tiefe 3 Meter
Fische Aal, Blei/Brassen, Karpfen, Plötze
Sonstiges Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Fischereiunternehmens! Das Driftangeln ist bis zur Windstärke 4 bft unter Verwendung einer Handangel gestattet! Zusätzlich gilt: je Kalendertag max. 20 Barsche, 2 Hechte und 1 Zander
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