Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat am 10.07.2024 in seiner 84. Sitzung dieser Legislaturperiode die Änderung des Landesfischerei-gesetzes M-V beschlossen.

Eine wichtige Änderung ist die Neufassung des § 9 Abs.1 Landesfischereigesetz zur Fischereiabgabe.

 Wie aus der Begründung zum Gesetz hervorgeht, soll ab 2025 auch jeder „Gastangler“ aus anderen Ländern die Fischereiabgabe in M-V entrichten. Die Gesetzesänderung erfordert noch eine Änderung der Fischereischeinverordnung. Bis dahin gilt, dass gültige Fischereischeine aus einem anderen Bundesland oder Staat mit Nachweis der dort entrichteten Fischereiabgabe weiterhin für die Fischereiausübung in MV anerkannt werden.

Angler aus den Bundesländern Sachsen (der sächsische Fischereischein nach dem 26.05.2012 ausgestellt worden ist), Niedersachsen und Bremen, wie auch Polen, Österreich, Schweiz und Niederlande entrichten in ihrem Heimatland jedoch keine Fischereiabgabe; sie müssen deshalb ab 01.01.2025 zu ihrem Fischereischein eine Abgabe in MV entrichten, wenn sie in Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns angeln wollen.

Die Fischereiabgabe für das Jahr 2025 kostet 10 Euro. Sie wird von den örtlichen Ordnungsbehörden als Klebemarke ausgegeben oder kann auch online bezahlt werden (à https://erlaubnis.angeln-mv.de/). Beim Erwerb einer Klebemarke ist diese auf einem personalisierten Dokument (Fischereischein, Angelerlaubnis, Nachweiskarte mit Personaldaten des Inhabers etc.) einzukleben.

 Digitale Fischereidokumente in MV
Angelerlaubnis Küstengewässer MV   (als Jahres- Wochen- Tageskarte)
Fischereiabgabe für Binnen- und Küstengewässer MV
Touristenfischereischein MV  

Quelle:  Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV – Abt. Fischerei Stand: 10.12.2024 aktualisiert: 05.03.2025