Naturschutz
Regelungen
bei LAV M-V e.V.
Umwelt
Regelungen und Informationen
Die umfassende Naturschutzarbeit des landesweit größten Naturschutzverbandes, dem Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V e.V.), bezieht sich auf unterschiedlichste Themengebiete in unserem Land.
Der Erhalt des Angelns ist für uns immer das Ziel. Unser Motto lautet: Schutz durch Nutzen.
Der Mensch schützt, was er liebt. Deshalb wollen wir dauerhaft Nutzer der Natur bleiben. Ob in unserer Jugendarbeit oder bei Umweltaktivitäten, wir haben immer die Verbindung von Mensch und Natur zum Ziel.
Bei unseren unterschiedlichsten Einsatzbereichen unserer Umwelt-, Natur- und Artenschutzarbeit gelingt es uns, mit Hilfe von Regelungen wie „Freiwillige Vereinbarungen für Gewässer/ Gewässerbereiche“, „Sonderregelungen für Schutzgebiete“ oder anderweitige „Ausnahmegenehmigungen“ das Angeln zu erhalten.
Voraussetzung für das Angeln ist die Einhaltung dieser erarbeiteten Regelungen. Damit Sie wissen, was erlaubt oder eingeschränkt ist, finden Sie hier die wichtigsten REGELUNGEN und INFORMATIONEN.
Ludwigslust-Parchim
Binnen
…zur Zeit nicht verfügbar
Nordwestmecklenburg
Mecklenburgische Seenplatte
Binnen
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Landkreis Rostock
Küste
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Binnen
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Rostock
Küste
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Binnen
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Vorpommern-Greifswald
Küste
⇓ Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung im Hafen Wolgastund ⇓ Skizze Hafen Wolgast
⇓ Abbildung Montage Drop-shot-Rig
⇓ Vorschriften zur Verwendung des Treibankers
Binnen
⇓ Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung am unteren Ryck (Geänderte Zeiten – tritt bereits am 12.10. bis einschl. 10.03. des Folgejahres in Kraft) und ⇓ Skizze Unterer Ryck
⇓ Ausnahmegenehmigung zum Angeln im Naturschutzgebiet bei Trantow (Torfstiche) zum Ausdrucken
⇓ Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung an der unteren Uecker und ⇓ Skizze Unterer Uecker
Vorpommern-Rügen
Küste
⇓ Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung in der Lanckener Bek und ⇓ Skizze Lanckener Bek
⇓ Aktuelle Allgemeinverfügungen zum Heringsangeln im Hafen Stralsund vom 6. bis 31.03.2020
⇓ Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung im Hafen Stralsund (Geänderte Zeiten – tritt bereits ab 12.10. bis einschl. 10.03. des Folgejahres in Kraft) und ⇓ Skizze Hafen Stralsund
⇓ Vorschriften zur Verwendung des Treibankers
Binnen