Es ist weiterhin wie bisher den Vereinen überlassen, wie die Zahlung ihrer Mitglieder erfolgt (Bargeld / Überweisung / Einzugsermächtigung). Der Administrator nimmt dann direkt bei dem jeweiligen Mitglied nach Zahlung die Freischaltung der Beiträge auf dem DM vor – das Mitglied kann danach sofort angeln gehen. Der Verein bekommt vom LAV eine Rechnung. Durch die Überweisung des Vereinskassierers an den LAV leitet er die Einnahmen weiter (wie bisher).
Aktuelles
- Angelfänge im Meer müssen ab 10. Januar mit EU-App gemeldet werden – RecFishing App noch nicht verfügbar 12. Januar 2026
- DAFV: Angelfänge im Meer müssen ab 10. Januar mit EU-App gemeldet werden 8. Januar 2026
- Meerforellen in der Unterwarnow – ab sofort mehr Schutz für Laichtiere 17. Dezember 2025
- LAV-Grüße und Schließzeiten 16.12./ 19.12. sowie Jahreswechsel 22.12.25 bis 2.1.26 10. Dezember 2025
- CATCH & CLEAN DAY 2026 8. Dezember 2025
- NDR: Parchim – Barrierefreier Angelsteg am Wockersee eingeweiht 27. November 2025