Es ist weiterhin wie bisher den Vereinen überlassen, wie die Zahlung ihrer Mitglieder erfolgt (Bargeld / Überweisung / Einzugsermächtigung). Der Administrator nimmt dann direkt bei dem jeweiligen Mitglied nach Zahlung die Freischaltung der Beiträge auf dem DM vor – das Mitglied kann danach sofort angeln gehen. Der Verein bekommt vom LAV eine Rechnung. Durch die Überweisung des Vereinskassierers an den LAV leitet er die Einnahmen weiter (wie bisher).
Aktuelles
- DAFV: Angelfänge im Meer müssen ab 10. Januar mit EU-App gemeldet werden 28. November 2025
- NDR: Parchim – Barrierefreier Angelsteg am Wockersee eingeweiht 27. November 2025
- Der Europäische Wels ist „Fisch des Jahres 2026“ 6. November 2025
- Ostsee: Angler können im Jahr 2026 weiterhin einen Lachs pro Tag entnehmen, Fangverbot für Dorsch bleibt bestehen 3. November 2025
- Einschätzung des Thünen-Instituts zum Vorschlag der EU-Kommission, das Lachsangeln in weiten Teilen der Ostsee ab 2026 zu verbieten 23. Oktober 2025
- Erinnerung: Förderpreis des Deutschen Angelfischerverbandes 23. Oktober 2025