Im Zuge der Digitalisierung sowohl innerhalb des LAV MV als auch für den Fischereischein durch das Land Mecklenburg-Vorpommern braucht man einen internetfähigen Rechner (digitales Endgerät) und einen Internetanschluss. Nicht jeder Verein verfügt darüber. Es gibt jedoch Möglichkeiten ohne große Eigenmittel zumindest Grundlegendes anzuschaffen.
Endgeräte
Dazu gehören Smartphones (Handys), Tablets, Netbooks, Chromebooks, Laptops oder Desktoprechner (PC). Allerdings ist die Verwendung der privaten Technik für Vereinszwecke Datenschutztechnisch umstritten. Also woher nehmen, wenn nicht stehlen? Die Lösung heißt Fördern lassen!
Die großen Zwei in M-V
Zwei große Institutionen ermöglichen die Anschaffung von notwendigen Geräten im Rahmen ihrer Förderprogramme. Dabei gibt es ein paar bedeutende Unterschiede – eine kleine Übersicht.
| Name kurz | Ehrenamtsstiftung M-V | DSEE | |
| Name lang | Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern | Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt | |
| Internettauftritt | www.ehrenamtsstiftung-mv.de | www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de | |
| Anzahl Förderungen | 1x im Jahr je Verein und Programm | ||
| Förderhöhe | bis zu 1000 €* | bis zu 2500 € | |
| Eigenanteil | keiner | min. 10% | |
| Bemerkungen | * bei Regionalverbänden kann eine begründete Sammelförderung mit bis zu 3000 € gefördert werden! | Der Verein muss vorher als Profil angelegt und als förderungsfähig eingestuft werden (Dauer ca. 2-4 Wochen) | |
Ablauf
Achtung die Antragstellung ist nur Online möglich! Ein Projekt muss spätestens 8 Wochen vor Beginn beantragt werden. Dazu müssen folgende Dinge vorbereitet/eingereicht werden:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens (Wer macht was und warum?)
- Genauer Kostenplan (Was soll für wieviel gekauft werden? Inklusive Angebote)
- Kopie der Vereinssatzung
- Freistellungsbescheid vom Finanzamt und Registerauszug des Vereins
Anschließend muss der fertige Antrag ausgedruckt, unterschrieben und postalisch versandt werden. Wichtig! Die Anschaffungen dürfen erst getätigt werden, nachdem der Bewilligungsbescheid da ist!
Die Abrechnung erfolgt mit entsprechenden Belegen/Quittungen/Rechnungen/Kontoauszügen, die aufzubewahren sind! – Viel Erfolg