Der EU-Fischereirat tagt vom 26. bis 27.10.2026 in Luxemburg, um über die Fangquoten in der Ostsee zu verhandeln. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine vollständige Schließung der Freizeitfischerei auf Lachs in der Ostsee südlich der Ålandsee vor. In dieser Stellungnahme versucht das Thünen-Institut für Ostseefischerei, alle relevanten Fakten für die Entscheidung des Fischereirates zusammenzutragen und eine fundierte Einschätzung der Situation zu geben. Unter Abwägung aller vorhandenen wissenschaftlichen Informationen empfehlen wir eine Weiterführung der bisherigen Regelung in der Freizeitfischerei auf Lachs als besten Kompromiss zwischen dem Erhalt der kulturellen und sozioökonomischen Werte und dem Schutz schwacher Wildlachsbestände in der Ostsee. Das bedeutet, Angler sollten weiterhin einen Lachs aus Besatz (ohne Fettflosse) pro Person und Tag entnehmen dürfen.

Ostseelachs an der Angel © Thünen-Institut/S Weltersbach
Kurzfassung
- Für 2027 liegt keine aktualisierte Fangempfehlung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) für den Ostseelachs vor. Daher bleibt die für 2026 veröffentlichte Empfehlung die beste verfügbare wissenschaftliche Grundlage und ist auch für die Festlegung der Fangmöglichkeiten im Jahr 2027 maßgeblich.
- Die meisten Wildlachsbestände der Ostsee weisen langfristig positive Entwicklungstrends auf, aber fünf der 27 vom ICES analysierten Flussbestände (alle in Assessment Unit 5; AU 5) werden aktuell als in sehr schlechtem Zustand (< RLim) eingestuft.
- Der ICES empfiehlt küstennahe Entnahmen von bis zu 30.000 Lachsen für 2026 bzw. 2027 im Bottnischen Meerbusen und in der Ålandsee (SD 29N-31) während der Laichwanderung im Sommer sowie Nullfänge in der kommerziellen Fischerei und Freizeitfischerei in der restlichen Ostsee.
- Der diesjährige Kommissionsvorschlag folgt den ICES Empfehlungen und sieht vor, die marine Freizeitfischerei auf Lachs im Jahr 2027 südlich der Ålandsee (SD 22-29S) zu schließen. Hiervon ausgenommen sind die Küstengebiete im Bereich SD 29N-31 während der Laichwanderung im Sommer.
- Das Schleppangeln auf Lachs in der Ostsee ist in Deutschland und anderen Ostseeanrainern von großer kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere für einige Küstengemeinden, z. B. auf Rügen (DE), Bornholm (DK) und entlang der schwedischen Südküste.
- 2022 wurde eine neue Regelung zum Schutz der Wildlachsbestände aus AU 5 beim Schleppangeln auf Lachs eingeführt: Es gilt eine einheitliche Entnahmebegrenzung von einem Lachs (nur Besatzlachse, erkennbar an der beschnittenen Fettflosse) pro Tag und Angler. Alle Wildlachse müssen ausnahmslos zurückgesetzt werden.
- Seit Einführung der Verordnung sind der Aufwand und die Anlandungen beim Lachsschleppangeln in Deutschland (Angelaufwand minus 60 % von 2019-2025; Anlandungen minus 93 % im Jahr 2025) und ostseeweit (Anlandungen minus 77 % von 2019-2024) drastisch zurückgegangen.
- Bisher wurde in der Bestandsberechnung des ICES von einer Rückwurfsterblichkeit von 25 % in der Schleppangelfischerei ausgegangen. Ergebnisse einer Studie des Thünen-Instituts und der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften (SLU) zeigen aber, dass die Rückwurfsterblichkeit mit 14,7 % (95-%-Konfidenzintervall: 5,3–37,2 %) deutlich geringer ist und ein großer Teil der zurückgesetzten Wildlachse dem Bestand erhalten bleibt. Die derzeitige Regelung in der Freizeitfischerei ist daher mit dem Bewirtschaftungsziel (Schutz schwacher Wildlachsbestände) vereinbar.
- Seit 2024 lässt das Thünen-Institut Lachsfänge aus der deutschen Schleppangelfischerei in der südlichen Ostsee (ICES SD 24 und 25) genetisch untersuchen. Für 2024/2025 lag der Anteil an Lachsen in den Fängen aus den Populationen der Assessment Unit 5 (AU 5) bei 1,9 %. Alle derzeit als sehr schlecht eingestuften Bestände gehören zu dieser Assessment Unit. 2025 wurden in der deutschen Schleppangelfischerei insgesamt 774 Lachse gefangen. Bei Übertragung des für 2024/2025 ermittelten AU-5-Anteils auf den Gesamtfang stammten davon rechnerisch etwa 15 Lachse aus AU 5. Da diese Wildlachse nach der geltenden Regelung zurückgesetzt werden müssen, entspricht dies bei Annahme einer Rückwurfsterblichkeit von 14,7 % etwa zwei nach dem Zurücksetzen verendeten AU-5-Lachsen.
- Das Thünen-Institut schlägt eine Beibehaltung der derzeitigen Regelung in der marinen Freizeitfischerei als besten Kompromiss zwischen dem Erhalt der kulturellen und sozioökonomischen Werte und dem Schutz schwacher Wildlachsbestände in der Ostsee vor.

Karte mit den sechs Bestandseinheiten (Assessment units – AUs) für den Ostseelachs © Thünen-Institut/S Weltersbach
Gesamtfassung LINK: https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/ostseefischerei/service/fragen-antworten/entscheidung-des-eu-fischereirates-zur-freizeitfischerei-auf-lachs-in-der-ostsee-2025-1-1