„Ja, hallo erstmal… Ich weiß gar nicht, ob Sie’s wussten“ wurde zu einem launigen Markenzeichen von Rüdiger Hoffmann. So geht es mir an dieser Stelle meines Beitrages auch. Die Leserschaft unserer Verbandszeitschrift ist breit gestreut und aus diesem Grunde weiß ich nicht, was bisher zum Projekt der Einführung eines digitalen Mitgliederausweises bereits allgemein bekannt ist. Deshalb führe ich  etwas umfangreicher zur Thematik aus.

Der DAFV als der Dachverband der organisierten deutschen Anglerschaft gibt seit 2018 einen digitalen Verbandsausweis aus. Dies geschieht über die jeweiligen Landesverbände. Bislang wurden nach Aussage des DAFV bundesweit mehr als 113.000 Verbandsausweise in 12 Landesverbänden ausgegeben. Nunmehr gibt es Überlegungen im LAV MV, dieses Angebot des DAFV zu nutzen, um im Verband den Mitgliedsbeitrag sowie die Angelberechtigung in elektronischer Form abzuwickeln. Dann wäre es völlig ausreichend, im Falle einer Fischereikontrolle den Mitgliedsausweis im Scheckkartenformat zu zücken, um den Nachweis einer legalen Angelberechtigung zu erbringen. 

Wie am Muster (Foto) zu erkennen, wird der ansonsten bundeseinheitliche Mitgliedsausweis personalisiert. Also wird neben herausgebenden Landesverband und Angelverein auch der jeweilige Name des Anglers auf dem Ausweisdokument erkennbar sein. Zusätzlich wird für diese Kombination Angler / Angelverein / Landesverband eine weltweit einmalige interne (ID) Nummer kreiert, die ebenfalls Bestandteil des Aufdruckes auf dem Mitgliedsausweis ist. Dies bedeutet, dass wenn sich diese o.g. Kombination ändert (Wechsel Angelverein, Namensänderung), man einen neuen Mitgliedsausweis mit eigener neuer ID braucht. 

Die Karte selbst enthält keine gespeicherten Daten, insbesondere keine personenbezogenen Daten. Vielmehr kann durch Auslesen der Karte nur die Gültigkeit der Angelberechtigung geprüft werden. Dies bringt den Vorteil, dass anders als beim Verlust des vollständig ausgefüllten Papierdokumentes für den Finder lediglich Name und Angelverein zugänglich sind. Die Adresse bleibt für Außenstehende verborgen. Diese ist lediglich im Nutzerportal, welches über die persönliche ID jedem Mitglied zugänglich ist, angelegt. Sie ist notwendig für die Ausgabe der Angelberechtigung, die rechtlich gesehen auf einen privatrechtlichen Vertrag zwischen jedem einzelnen Mitglied und dem LAV MV basiert. 

Die Einführung des digitalen Mitgliedsausweises stellt den Verband vor eine große Herausforderung. Aus diesem Grunde wurde Ende des letzten Jahres eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich der Thematik angenommen hat. Diesem Ausschuss gehören neben Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des LAV MV auch Vertreter des Präsidiums, von kreisfreien Vereinen sowie eines Kreisverbandes an. Hauptaufgabe ist die Begleitung der 1. Testphase der Einführung, die Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und die Prüfung der Umsetzung der Vorgaben des LAV MV an den DAFV. Mit Andrea Lembke hat die Geschäftsstelle und auch der Ausschuss ein neues Gesicht hinzubekommen. Ihre Aufgabe wird es in der Zukunft sein, die Vereine und regionalen Verbände auf dem Weg der Digitalisierung zu begleiten.

Es ist geplant, in unserer Verbandszeitschrift fortlaufend über den Stand der Digitalisierung zu berichten. Da momentan lediglich eine Testphase läuft, können derzeit keine weiteren Vereine / Verbände berücksichtigt werden, die ebenfalls Interesse zeigen. Für diese besteht jedoch die Möglichkeit, sich für die Umsetzungsphase listen zu lassen.

Liane Janssen
Ausschussmitglied