Das Zitat von Franz Kafka beschreibt treffend den derzeitigen Arbeitsprozess der LAV-Digitalisierung. Und wir laufen den Weg. In der vorherigen Verbandszeitschrift wurde bereits über den Stand zum digitalen Mitgliedsauweis berichtet. Nun ist die Entwicklung und Anpassung der Software an die Anforderungen des Landesanglerverbandes MV weiter vorangeschritten. 

Der gemeinsame Ausweis – ein Beschluss aus 2013

Der Beschluss zur Einführung eines gemeinsamen Ausweises im DAFV wurde bereits bei der Fusion des DAV und VDSF im Jahr 2013 gefasst. Unser aller derzeitiger DAFV-Papierausweis soll nun durch die zeitgemäß digitale Form abgelöst werden. Wir sind mitten in der Testphase. Wichtig: unsere spezielle Verbandsstruktur wird dabei voll berücksichtigt.  

Welche Daten sind notwendig?

Nicht änderbar und für jeden Ausweis einmalig erforderlich sind Vereinsname, Name, Vorname und Geburtsdatum des Anglers, der Anglerin. Diese Daten ermöglichen eindeutige Identifizierung im Zusammenhang mit dem gültigen Personalausweis und dem Fischereischein. Beide letztgenannten Dokumente sind wie auch jetzt stets mitzuführen. Der digitale Mitgliedsausweis beinhaltet neben der Mitgliedschaft im LAV MV/DAFV auch den Nachweis des entrichteten LAV-Verbandsbeitrages und gekaufter LAV-Angelerlaubnis. Neu ist der Verzicht der Angabe der Anschrift des Anglers auf dem digitalen Ausweis. Das dient dem Datenschutz bei Verlust. Bei Verlust der Papiererlaubnis war bislang für den „Finder“ die komplette Anschrift ersichtlich. 

Welche persönlichen Daten sind optional?

Über erweiterte Nutzungsmöglichkeiten entscheidet jeder mit folgenden freiwilligen Angaben. 

1. E-Mailadresse: Die wird zum Beispiel beim Rücksetzen des Passwortes interessant. Damit bekommt das Mitglied den Zugang zum Portal. Außerdem wird nach Anmeldung zum Newsletter, per Häkchen im Portal, auch der über die angegebene E-Mailadresse verschickt. Darüber erhält jeder Nutzer aktuelle Informationen des LAV MV und man kann sich zeitnah über aktuelle Änderungen z.B. zum LAV-Gewässerverzeichnis und ähnliches informieren.

2. Anschrift: Die ist ebenfalls freiwillig. Hier wird von jedem Mitglied selbst per Häkchen die Bestellung unserer Verbandszeitschrift ausgelöst. Entscheide ich mich für die Verbandszeitschrift, so muss ich natürlich auch meine Anschrift angeben.

Wie wird der Verein aktiv?

Sollte es einzelnen Mitgliedern nicht möglich sein selbst das Portal zu bedienen, können im Verein jeweils die Verantwortlichen Änderungen und Ergänzungen vornehmen. Das klärt jedes Mitglied entsprechend der gültigen Regeln des Datenschutzes z.B. durch Unterschrift einer Einverständniserklärung gegenüber dem Verein. Die Zuordnung des aktuellen und gültigen Verbandsbeitrages und der erworbenen Angelerlaubnisse erfolgt durch den Vereinsvorstand. Es bleibt jedem Verein weiterhin selbst überlassen, wie und wann die Kassierung und nach Bezahlung die Freischaltung der Karte erfolgt. Die Zuweisung erfolgt über einen „Klick“ und ist sofort/anschließend auf dem Ausweis beim Auslesen sichtbar. Die Anzeige erfolgt grafisch mit der Gültigkeitsdauer für das Jahr. 

Weitere Funktionen für Vereine nutzbar  

Das Portal ermöglicht den Vereinen selbständig weitere Felder und Funktionen zu benutzen.

Dazu gehören u.a. Ein- und Austrittsdatum, Vereinsdokumente wie beispielsweise die Satzung bereit zu stellen. Innerhalb des Vereines könnte auch eine eigene Newsletterfunktion genutzt werden, Ausweise auf Gültigkeit geprüft oder Vorteilsangebote angezeigt werden. Das sind zusätzliche Möglichkeiten und deren Nutzung obliegt den Vereinen.

Gibt es Fragen, wird Unterstützung benötigt?
Bitte melden bei Andrea Lembke, Mitarbeiterin für Digitales, unter 03860 5603-23 oder a.lembke@lav-mv.de

Holger Jonas und Liane Janssen
Digitalisierungskommission