Angler stützen die Aalbestände in Deutschland über umfangreiche Besatzmaßnahmen
Foto: DAFV, Olaf Lindner

Wie am 7.12.2021 auf einer Webseite der EU vermeldet wurde, greift die EU-Kommission in einem sogenannten “non-paper” für das Treffen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 12. und 13. Dezember 2021 die Forderung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES), jeglichen Aalfang europaweit einzustellen, NICHT auf. Stattdessen schlägt die EU-Kommission vor, die jährliche, 3-monatige Fangsperre der vergangenen Jahre fortzuführen und in 2022 eine Befragung der Interessengruppen durchzuführen (stakeholder-based consultation).

DAFV begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission

Als direkte Reaktion auf die ICES Fangempfehlung vom 4. November hat der DAFV am 6. November seine Position zum Thema Aalfangverbot veröffentlicht und sich in den darauf folgenden Tagen an gemeinsamen Stellungnahmen mit dem Deutschen Fischereiverband (DFV), der Initiative zur Förderung des Europäischen Aals (Aalinitiative, IFEA) und dem Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA) beteiligt. Bereits seit 2017 warnt der DAFV wiederholt davor, dass ein pauschales, europaweites Fangverbot dem europäischen Aalbestand nicht helfen würde.

Der DAFV begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission ausdrücklich, da er eine Fortführung der nationalen Aal-Managementpläne gewährleistet und die Fortführung zusätzlicher Maßnahmen wie Besatz durch Angler oder Aal-Taxi, absichert. Gleichzeitig verhindert der Vorschlag, dass durch ein pauschales Fangverbot die Wilderei von Glasaalen und anschließende, illegale Exporte nach Asien die Oberhand gewinnen.