Die Landesregierung M-V hat am 24. 03.2026 ein Gesetz zur Neuregelung des Landeswasserrechts erlassen.
Das bisherige Landeswassergesetz M-V ist damit zum 31.07.2026 ausser Kraft gesetz worden
Das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz – LWaKüG M-V ist seit dem 01.08.2026 in Kraft.
Im § 19 sind der Gemeingebrauch, Eigentümer- und Anliegergebrauch (zu § 25 und § 26 WHG) geregelt.
Darunter auch die Befahrbarkeitsregeln mit kleinen Wasserfahrzeugen.
Wir bitten dies entsprechend zu beachten und einzuhalten
Informationen dazu findet Ihr unter Landeswasser- und Küstenschutzgesetz – LWaKüG M-V und auf der LAV Homepage unter Rechtliches ebenfalls LINK: » Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M-V).
Harald Stypmann für LAV