Für Hechtangler sind die Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern ein beliebtes Revier. Auch der Rapper Marteria wirft hier gerne erfolgreich die Rute aus.

Foto: LAV Archiv, Ein 129cm Hecht von Martin Warncke. Den 18 kg-Brocken hat er am 6. September 2024 geangelt.

In den Seen von MV gibt es für Hechte keine gesetzliche Einschränkung der Fangzeit. Als Freifahrtschein sollten Angler die Regelung aber nicht verstehen.

Raubfischangler müssen derzeit in vielen Bundesländern die Hechte in Frieden lassen. Damit der beliebte Ziel- und Speisefisch mit dem entenschnabelähnlichen Maul in Ruhe laichen kann und die Bestände sich erholen können, gilt vielerorts eine Schonzeit. So dürfen etwa Angler in Brandenburg von 1. Februar bis 31. März keine Hechte fangen. Und in Bayern ist Esox lucius von Mitte Februar bis Ende April tabu. Für Angler in M-V scheint es jedoch auf den ersten Blick eine Ausnahme zu geben.

Keine gesetzliche Hecht-Schonzeit in MV

Insbesondere bei im Internet veröffentlichten Listen und Übersichten ist das Feld für die Hecht-Schonzeit in MV oft leer. Doch die Angaben sollten Angler nicht mit einem ganzjährigen Freifahrtschein zum Angeln auf den großen Raubfisch verwechseln. Die Angaben geben nämlich in der Regel nur die gesetzlichen Bestimmungen wider. Es kommt, wie so oft, auf das Kleingedruckte an. Zwar gibt es auf Seen und anderen Binnengewässern in MV für Hechte, aber auch Zander, tatsächlich keine gesetzliche Beschränkung der Fangzeit, wie aus der Auflistung des Landesamtes für Fischerei und Landwirtschaft hervorgeht. Doch Angler sollten beachten: Fischer, Pächter und Vereine können von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen und „für ihre Gewässer“ eigene Zeiträume und Beschränkungen festlegen, in denen bestimmte Fischarten in Ruhe gelassen werden sollen. Ein genauer Blick auf die Angelerlaubnis kann jede Menge Ärger verhindern.

Auf LAV-Gewässern ist Esox lucius im März und April tabu

So weichen etwa beim Landesanglerverband in M-V (LAV) die Schonzeit-Reglungen für Hecht und Zander von den gesetzlichen Vorgaben ab. Für Seen und Flüsse, auf denen die Gewässerordnung des LAV gilt, ist zu beachten: Vom 1. März bis 30. April müssen Angler ihre Hechtköder in der Box lassen. Dann ist Schonzeit für Esox Lucius. Und Zander sind vom 15. April bis 1. Juni vor den Anglern sicher. In den Küstengewässern gelten für beide Fischarten gesetzliche Schonzeiten.

Hinweis des LAV: Die Gewässerordnung (GWO) des LAV ist als verbandliche Regelung in jeder Jahresangelerlaubnis abgedruckt und auf der Homepage unter LINK: https://www.lav-mv.de/gesetzliche-grundlagen/ / Hervorzuheben ist hier: u.a. 2.1. Grundsätze der Gesetzeskunde vor dem Angeln „Jeder Angler hat sich vor dem Angeln mit den örtlichen Gegebenheiten eines Gewässers vertraut zu machen.“ / 5. Fangverbote, Mindestmaße und Schonzeiten u.a.: 5.2 Mindestmaße / 5.3. Schonzeiten /5.4. Ausnahmeregelungen. Und Gewässerverzeichnis des LAV unter LINK: https://www.lav-mv.de/gewaesserverzeichnis/

Bei den Müritzfischern kommt es auf die Größe an

Ein etwas anderes Schon-Konzept praktizieren die Müritz-Fischer in der Mecklenburgischen Seenplatte auf ihren Gewässern. Eine klassische Schonzeit für den Hecht ist in den Angelregeln nicht vorgesehen. Dafür dürfen Petrijünger nur Exemplare einer bestimmten Größe für die Pfanne mitnehmen. Das sogenannte Entnahme- oder auch Küchenfenster sieht eine Mindestgröße von 60 cm und ein Höchstmaß von 90 Zentimetern für Hecht vor. Tiere, die größer oder kleiner sind, müssen zurück ins Wasser. „Entnahmefenster angemessener Breite sind eine sehr effektive Maßnahme zur Schonung der Bestände und vor allem zur Schonung der sehr großen Laichtiere“, erklärt der Fischereiwissenschaftler Robert Arlingshaus, Forschungsgruppenleiter am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei in Berlin. Die Maßnahme steigere die Fisch-Biomasse und wirke der Verjüngung der Bestände entgegen.

Guter und gesunder Hechtbestand in MV

Das Grundprinzip solcher Küchenfenster ist laut Arlinghaus „die Verbindung der Schonung junger Fische unterhalb des Mindestmaßes mit der Schonung für Reproduktion und Anglerwohl wertvoller, großer, fruchtbarer Laichfische.“ Ein Entnahmefenster reduziere die Fischsterblichkeit und ermögliche genügenden Tieren das Ablaichen. Voraussetzung sei natürlich, „dass Angler und Fischer sorgsam mit geschonten Fischen umgehen und so die Überlebenschancen für die Tiere erhöhen“, so Arlinghaus. Die Hechtbestände in MV schätzt der Fischereiwissenschaftler als „gesund und gut“ ein. „Es gibt im Bundesland in den großen Seen auch sehr starke und große Hechte“, so Arlinghaus. An den Bodden würden die Bestände aber aktuell zurückgehen.

Udo Roll, NK