Alle Vereine, die bis zum 30. Juni 2025 den DM bestellt haben, können ab Januar 2026 den DM benutzen.
Bei regionalen Verbänden sind die Vereine in der Pflicht, ihre Mitglieder per Liste zu importieren oder diese an den LAV zu senden.
Liste unter: „Digitalisierung – Anleitungen – Downloads / Mitglieder Liste – Musterdatei für Import erstellen“ Bedingung zur Nutzung ab 2026 ist, dass 75 % der im jeweiligen Regionalverband organisierten Vereine diesen DM entsprechend bestellt haben.
Alle weiteren Regionalverbände/Kreisfreie Vereine, die in den nächsten Jahren den DM zu Beginn des folgenden Geschäftsjahres per 01.01. einführen wollen, haben diesen bis zum 30.06. des laufenden Geschäftsjahres bei der Geschäftsstelle des LAV zu bestellen. Diese Regelung endet mit Abschluss der Einführung des DM auf Landesebene in allen Vereinen.