Es hatte sich angekĂĽndigt – seit Donnerstag gilt im Nordosten in Teilen des öffentlichen Lebens fĂĽr Innenbereiche die sogenannte 2G-plus-Regel – also abgesehen von Ausnahmen nur Zutritt fĂĽr Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem negativem Corona-Test.

Hier gilt die 2G-plus-Regel: FĂĽr den Restaurantbesuch, auf Messen, bei Feiern auĂźerhalb der eigenen vier Wände, beim Besuch von Kinos, Theatern, Konzerten, Museen – aber auch in Schwimmbädern oder Fitnessstudios. AuĂźerdem gilt 2G plus fĂĽr sogenannte körpernahe Dienstleistungen, also den Besuch von Kosmetik- oder Tattoostudios. Der Friseurbesuch ist ausgenommen. FĂĽr diesen gilt 3G – also Zutritt fĂĽr Geimpfte, Genesene oder Menschen mit negativem Corona-Test.

Auch in Hotels oder Ferienwohnungen gilt 2G plus mit Ausnahme von zwingend erforderlichen Aufenthalten, die beruflich oder medizinisch bedingt sind. Beim Erwachsenensport gilt im Amateurbereich 2G plus fĂĽr Zuschauer und Sportler und im Profibereich fĂĽr Zuschauer. Auch fĂĽr den Stadionbesuch gilt die Regelung.

Diese Regeln gelten außerdem: Für Weihnachtsmärkte gilt grundsätzlich die 2G-Regel, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, aber ohne zusätzliche Testerfordernisse. Tanzveranstaltungen in Clubs und Discos sind verboten. Außerdem gelten Teilnehmerbegrenzungen auf 50 Prozent der Kapazität bei Veranstaltungen in Innen- und auch Außenbereichen, etwa in Fußballstadien.

Diese Ausnahmen gibt es: Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren. Ă„ltere Kinder bis elf Jahren mĂĽssen einen negativen Test vorlegen. Ausgenommen sind noch bis Jahresende auch Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren und Schwangere – auch diese Gruppen mĂĽssen aber einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen. Ausnahmen gelten auch fĂĽr Menschen, die sich aus medizinischen GrĂĽnden nicht impfen lassen können.

Mögliche Verschärfungen: Die MaĂźnahmen entsprechen der Warnstufe Orange. FĂĽr Rot – die höchste Stufe der landeseigenen Corona-Stufenkarte – sind Kontaktbeschränkungen fĂĽr ungeimpfte und nicht genesene Menschen vorgesehen. AuĂźerdem soll dann in Teilen des Handels 2G gelten – also nur Zugang fĂĽr Geimpfte und Genesene. FĂĽr Weihnachtsmärkte soll dann 2G plus greifen.

Landesweit wĂĽrden diese MaĂźnahmen greifen, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen ĂĽber 9,0 liegt. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen mit Covid-19 ins Krankenhaus eingeliefert worden sind. FĂĽr das Land lag er am Mittwoch bei 8,6.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten die Verschärfungen gemäß Warnstufe Rot bereits seit Donnerstag, wie der Landkreis am Mittwochabend ankündigte. Der Landkreis befand sich zuletzt drei Tage in Folge im roten Bereich. Je nach regionaler Stufe können in Landkreisen schärfere Regeln als auf Landesebene gelten, jedoch nicht lockerere.

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