Der LAV konnte die Änderung der Allgemeinverfügung für die Gewässer der Landeshauptstadt erwirken. Die „Wasserrechtliche Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauches auf den Oberflächengewässern Neumühler See und Medeweger See“ macht nun und ab sofort die entsprechende Nutzung von E-Motoren für Anglerinnen und Angler wieder möglich.

Dies pünktlich zum langen Mai-Wochenende verkünden zu können, erfreut uns.

Wir wünschen allen Anglerinnen und Anglern auf diesem Wege Petri heil!

Hier der Wortlaut der veränderten nun gültigen Allgemeinverfügung – LINK:  https://www.schwerin.de/export/sites/default/.galleries/Dokumente/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen-2026/Wasserrechtliche_Allgemeinverfuegung_Neufassung.pdf