Pro Verein, in dem man Mitglied ist, wird je eine Mitgliedskarte erforderlich und der Verbandsbeitrag des LAV ist entsprechend (ggf. eben mehrfach) zu entrichten.
Diese Forderung besteht bereits seit vielen Jahren – unabhängig vom Digitalen Ausweis.
Hintergrund: Hier der Auszug der Gebühren- und Entgeltordnung des LAV vom 18.05.2019 unter Pkt. 1.b: Die ordentlichen Mitglieder (hier des Vereines) führen den Beitrag für den LAV und den DAFV an den LAV ab. Berechnungsgrundlage für den Beitrag ist die Zahl aller bei den ordentlichen Mitgliedern (hier Verein)organisierten Angelfischer (hier Mitglieder des Vereines) des LAV.